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#ZUKUNFTblog

Förderung des Glasfaserausbaus geht weiter

Digitalminister Martin Dulig hat am 17. Januar 2024 gleich 14 Förderbescheide für den Ausbau des Glasfasernetzes an sechs Zuwendungsempfänger übergeben können. Die Empfänger sind die Stadt Grimma, die Wurzener Land-Werke Glasfaser GmbH, die Gemeinde Stauchitz sowie der Vogtlandkreis, der Landkreis Mittelsachsen und der Landkreis Bautzen. Sie hatten sich zuvor erfolgreich beim Bund beworben. Die sächsische Kofinanzierung in Höhe von insgesamt 216 Millionen Euro ermöglicht Gesamtinvestitionen von fast 525 Mio. Euro im Freistaat. Damit sollen mehr als 60.000 Adressen an das zukunftsfähige Glasfasernetz angeschlossen werden.

Knapp 100 Millionen Euro für schnelles Internet in Nordsachsen

Schnelles Internet gehört heute zur Daseinsvorsorge. Leistungsstarke Glasfasernetze, die allen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen, sind die Basis für eine erfolgreiche Umsetzung digitaler Möglichkeiten in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft in Stadt und Land. Um den Glasfaserausbau – gerade im ländlichen Raum – voranzubringen fördern Bund und Land die Landkreise. Drei entsprechende Förderbescheide hat Sachsens Digitalminister Martin Dulig nun in Nordsachsen übergeben.

Graue und weiße Flecken. Was ist das?

Beim Breitbandausbau und dessen Förderung ist immer wieder von weißen und grauen Flecken die Rede. Doch was ist das überhaupt genau? Ein kleines Glossar:

Als »weiße Flecken« gelten Gebiete, die eine Downloadgeschwindigkeit von weniger als 30 Mbit/s haben. Das war zu Beginn der Förderung gerade in vielen ländlichen Gebieten der Fall. Im Jahr 2013 lag die Versorgung der Haushalte in ländlichen sächsischen Gebieten nur bei 24, 7 Prozent. Sachsenweit lag die Versorgung mit < 30 Mbit/s damals bei 69,7 Prozent. Zum Vergleich: Bei der letzten Erhebung Mitte 2021 waren 93,4 Prozent alle Haushalte in Sachsen mit mindestens 30 Mbit/s versorgt.

»Graue Flecken« sind hingegen alle Anschlüsse, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen. Die Förderung ist nun möglich, da die EU die sogenannte Aufgriffschwelle dementsprechende erhöht hat. In Sachsen betraf das bei der letzten Erhebung rund 13 Prozent der Haushalte.

Ab 2023 gibt der beihilferechtliche Rahmen übrigens die Möglichkeit, ohne Aufgreifschwelle auch Haushalte zu fördern, die bereits mit 100 Mbit/s versorgt sind. Das Gigabit-Förderprogramm ist damit europaweit einzigartig.

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