Aktuelles
Qualifizierungszeit in Sachsen startet am 1. Januar 2027. Bildungsträger können seit 1. November Anerkennungen beantragen.
Ab dem 1. Januar 2027 haben Beschäftigte in Sachsen erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Qualifizierungszeit. Vollzeitbeschäftigte erhalten dafür drei Arbeitstage im Kalenderjahr; bei geringerer Wochenarbeitszeit verringert sich der Anspruch anteilig.
Die Freistellung ist nur für Weiterbildungen möglich, die dem Sächsischen Qualifizierungszeitgesetz entsprechen. Bildungsträger, die eine Anerkennung ihrer Veranstaltungen benötigen, können seit dem 1. November 2026 digital über das Antragsportal beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) einen Antrag stellen – spätestens zwölf Wochen vor Beginn der jeweiligen Weiterbildung.
Sächsischer Gründerpreis 2027: Jetzt bewerben!
Gesucht werden innovative Geschäftsideen, mutige Gründerinnen und Gründer sowie zukunftsweisende Geschäftsmodelle aus Sachsen. Der Wettbewerb bietet attraktive Preisgelder, öffentliche Sichtbarkeit und Zugang zu einem starken Netzwerk. Organisiert wird der Gründerpreis von futureSAX im Auftrag des Sächsischen Wirtschaftsministeriums. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 17. Februar 2027.


