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    Qualifizierungszeit in Sachsen startet am 1. Januar 2027. Bildungsträger können ab 1. November Anerkennungen beantragen.

    Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Vortragsveranstaltung.
    © SMWA/Ronald Bonß

    Ab dem 1. Januar 2027 haben Beschäftigte in Sachsen erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Qualifizierungszeit. Vollzeitbeschäftigte erhalten dafür drei Arbeitstage im Kalenderjahr; bei geringerer Wochenarbeitszeit verringert sich der Anspruch anteilig.

    Die Freistellung ist nur für Weiterbildungen möglich, die dem Sächsischen Qualifizierungszeitgesetz entsprechen. Bildungsträger, die eine Anerkennung ihrer Veranstaltungen benötigen, können ab dem 1. November 2026 digital über das Antragsportal beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) einen Antrag stellen – spätestens zwölf Wochen vor Beginn der jeweiligen Weiterbildung.

    Sachsen erhöht den Meisterbonus

    Ein Auszubildender bearbeitet ein Metall an einem Schraubstock.
    © SMWA/Ronald Bonß

    Alle, die ab dem Jahr 2026 erfolgreich ihre Meisterprüfung abgeschlossen haben oder noch erfolgreich abschließen werden, erhalten 3.000 Euro. Damit unterstützt der Freistaat Sachsen den beruflichen Aufstieg, stärkt die Attraktivität der Meisterqualifikation und setzt ein wichtiges Signal für Fachkräftesicherung und Unternehmensnachfolge.

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