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Aufsicht und Recht

Landeskartellbehörde

Hände von Menschen in Businesskleidung ziehen an einem Tau © iStock | PeopleImages

Zu unserem Ministerium gehört die Landeskartellbehörde. Deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich für den Schutz des Wettbewerbs in Sachsen ein, insbesondere vor dem Missbrauch wirtschaftlicher Macht. Der Wettbewerb als eines der wesentlichen Gestaltungsmerkmale der sozialen Marktwirtschaft, beruht auf der Wettbewerbsfreiheit der Marktteilnehmer und sorgt für die Konkurrenz verschiedener Unternehmen um die Gunst ihrer Abnehmer und ihrer Lieferanten. Wettbewerbsbeschränkungen wirkungsvoll zu begegnen, sichert die unternehmerische Freiheit der Marktteilnehmer. Zudem fördert dies Wettbewerbschancen, gerade der kleinen und mittleren Unternehmen. Die Landeskartellbehörde kann unter anderem wettbewerbswidriges Verhalten untersagen, Bußgelder verhängen oder den durch einen Kartellverstoß erlangten wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen.

E-Mail: landeskartellbehoerde@smwa.sachsen.de

Landesregulierungsbehörde

Strom- und Gasleitungen © iStock | imantsu

Die Landesregulierungsbehörde ist Teil unseres Ministeriums und übernimmt die Aufsicht über alle Strom- bzw. Gasnetzbetreiber, an deren Netz in Sachsen weniger als 100.000 Kunden angeschlossen sind. Ziel ist, im Interesse der Kunden – der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in Sachsen – einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb bei der Versorgung mit Strom und Gas zu erreichen. Zudem sollen die Energieversorgungsnetze auf lange Sicht leistungsfähig und zuverlässig bleiben. Das Hauptaugenmerk der Regulierung liegt auf den Netznutzungsentgelten.

Börsenaufsichtsbehörde

Eine Frau schaut auf den Computer, auf dem Börsendaten abgebildet sind. © iStock | GaudiLab

In unserem Ministerium ist ebenso die Börsenaufsichtsbehörde angesiedelt. Diese überwacht die European Energy Exchange (EEX) in Leipzig – eine Börse, die Märkte für Energie- und Rohstoffprodukte anbietet. Die Behörde beaufsichtigt insbesondere die Organe der Börse sowie den Börsenträger hinsichtlich der Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen, die ordnungsmäßige Durchführung des Handels sowie die Börsengeschäftsabwicklung. Ziel ist die faire Durchführung des Handels an der Börse und die ordnungsgemäße Erfüllung der Börsengeschäfte im öffentlichen Interesse. 

Die Börsenaufsicht Sachsen folgt nachstehenden Leitlinien.

E-Mail: boersenaufsicht@smwa.sachsen.de

Öffentliches Auftragswesen

Titelbild öffentliches Auftragswesen © iStock | NicoElNino

Innerhalb der sächsischen Staatsregierung sind wir für das Recht des öffentlichen Auftragswesens verantwortlich. Dies umfasst unter anderem die Mitwirkung an der Ausgestaltung des Sächsischen Vergabegesetzes (SächsVergabeG). Alle zwei Jahre veröffentlicht unser Ministerium die Vergabeberichte der Staatsregierung.

Zudem kooperiert unser Haus mit der Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V. (ABSt). Diese ist am Aufnahmevorgang sächsischer Unternehmen in das »Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich« beteiligt. Zudem berät die ABSt Sachsen zu allen Fragen des öffentlichen Auftragswesens, unter anderem zur Präqualifikation von Unternehmen des Bauhaupt- und des Baunebengewerbes.

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