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Gesetz über den Anspruch auf Freistellung zur Qualifizierung im Freistaat Sachsen beschlossen

Gesetz über den Anspruch auf Freistellung zur Qualifizierung im Freistaat Sachsen beschlossen

Der Sächsische Landtag hat heute das Gesetz über den Anspruch auf Qualifizierungszeit im Freistaat Sachsen beschlossen. Damit schafft Sachsen ab dem 1. Januar 2027 erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf drei Tage bezahlte Freistellung pro Kalenderjahr für berufliche, politische oder ehrenamtliche Weiterbildung. Wirtschafts- und Arbeitsminister Dirk Panter sieht in dem Beschluss einen wichtigen Schritt für Beschäftigte und Betriebe gleichermaßen.

Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter

»Wir erleben es nicht häufig, dass ein Volksantrag am Ende tatsächlich in geltendes Recht überführt wird. Dieses Gesetz ist nicht in Hinterzimmern entstanden, sondern Ausdruck eines direkten Anliegens der Sächsinnen und Sachsen.« Über 55.000 Menschen haben den Volksantrag unterstützt – getragen von einer breiten Zivilgesellschaft. Nach vielen Diskussionen und Debatten sei die Verabschiedung des Gesetzes ein gutes Zeichen für die Lebendigkeit der Demokratie. »Mein Dank gilt allen, die sich über Jahre hinweg mit großem Engagement und Sachverstand an diesem Prozess beteiligt haben. Mit dem positiven Votum sendet der Landtag ein wichtiges Signal in Richtung Ehrenamt und Qualifizierung«, so Panter.

Qualifizierungszeit ist ein entscheidender Hebel für die Ausbildung und Qualifikation im Ehrenamt, wie z.B. für das Rote Kreuz, die Kräfte bei der Freiwilligen Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk – aber auch für Sportvereine, die z.B. Trainer im Jugendfußball suchen. Es gibt die Qualifizierungszeit als Bildungszeit bereits in allen anderen Bundesländern außer Bayern und bis dato Sachsen.

Gleichzeitig macht Minister Panter deutlich, dass die hart geführte Diskussion um die Qualifizierungszeit auch die angespannte Lage vieler Unternehmen widerspiegelt. »Wir hören die Kritik aus der Wirtschaft und nehmen die Sorgen sehr ernst. Die wirtschaftliche Situation ist herausfordernd, Bürokratie und Berichtspflichten belasten viele Betriebe spürbar.« In dieser Lage werde die Qualifizierungszeit von manchen als zusätzlicher Druck empfunden – das sei nachvollziehbar. Die Debatte sei in weiten Teilen jedoch eine Stellvertreterdiskussion: »Einen richtigen Zeitpunkt« habe es für dieses Vorhaben nie gegeben – auch in wirtschaftlich guten Zeiten sei es stets abgelehnt worden.

»Wir müssen jetzt das eine tun, ohne das andere zu lassen«, so der Minister. Das bedeute: den Kompromiss zur Qualifizierungszeit haben wir heute beschlossen und zugleich werden wir nun weiter mit Hochdruck an besseren Rahmenbedingungen für die Wirtschaft arbeiten. Sachsen müsse einfacher und schneller werden – mit schlankeren Verfahren, weniger Bürokratie, ohne unnötige Extraschleifen – und ohne Gold-Plating in Förderprogrammen. Die Entschlackung zentraler Instrumente wie der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (GRW) und der Abbau administrativer Hürden auf allen Ebenen seien dafür konkrete Schritte.

Der nun gefundene Kompromiss sei ein verantwortungsvoller Ausgleich und verdiene Anerkennung. Wirtschafts- und Arbeitsminister Panter: »Mit der Begrenzung auf einen Teil der Belegschaft und der finanziellen Unterstützung kleiner Betriebe sorgt das Gesetz nun für eine faire und ausgewogene Umsetzung der Qualifizierungszeit.« Der bürokratische und administrative Erfüllungsaufwand werde so gering wie möglich gehalten. »Das haben wir versprochen – und daran werden wir uns halten.«

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