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#ZUKUNFTblog

Der Sächsische Landtag hat heute das Gesetz über den Anspruch auf Qualifizierungszeit im Freistaat Sachsen beschlossen. Damit schafft Sachsen ab dem 1. Januar 2027 erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf drei Tage bezahlte Freistellung pro Kalenderjahr für berufliche, politische oder ehrenamtliche Weiterbildung. Wirtschafts- und Arbeitsminister Dirk Panter sieht in dem Beschluss einen wichtigen Schritt für Beschäftigte und Betriebe gleichermaßen.

Große Bereitschaft zur Weiterbildung bei sächsischen Beschäftigten

Der Trend ist klar: Weiterbildung wird immer wichtiger für die Menschen in Sachsen. Im Jahr 2022 bildeten sich 61 Prozent der 18- bis 64-Jährigen weiter, deutlich mehr als zur letzten Erhebung im Jahr 2016 (53 Prozent). Damit liegt die Weiterbildungsquote in Sachsen leicht über dem Durchschnitt der ostdeutschen Bundesländer und bundesweit.

Berufliche Weiterbildung – Förderanträge ab sofort möglich

Wer sich beruflich weiterbildet oder in die Weiterbildung seiner Belegschaft investiert, kann ab sofort eine Förderung von bis zu 4.500 Euro beantragen. Die neue Landesförderung »Berufliche Weiterbildung« macht es möglich. In der Regel werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet. Die Förderung ist branchen- und weitestgehend inhaltsoffen, um eine bestmögliche Unterstützung erforderlicher beruflicher Weiterbildungen zu ermöglichen. Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt, die aus den jeweiligen Kosten der Weiterbildungsmaßnahme und ggf. der Anzahl der Teilnehmer ermittelt wird. Die Weiterbildungskosten müssen mindestens 700 Euro betragen. 

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