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#ZUKUNFTblog

Gute Arbeit kennt keine Herkunft. Dieses Recht gilt in der gesamten Europäischen Union. Es bedeutet, dass Beschäftigte, die aus einem anderen EU‑Land nach Deutschland kommen, Anspruch auf die gleichen Mindestarbeitsbedingungen und die gleiche Bezahlung wie hier ansässige Beschäftigte haben. Dennoch erleben viele Beschäftigte aus anderen EU‑Staaten in Sachsen nach wie vor ungerechte Lohn‑ und Arbeitsbedingungen. Die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen (BABS) hat sich deshalb seit ihrer Gründung 2018 einer klaren Aufgabe verschrieben: Menschen aus EU‑Staaten zu informieren, zu beraten und zu stärken, damit sie ihre Arbeits‑ und Sozialrechte wahrnehmen können.

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