Gute Arbeit kennt keine Herkunft. Dieses Recht gilt in der gesamten Europäischen Union. Es bedeutet, dass Beschäftigte, die aus einem anderen EU‑Land nach Deutschland kommen, Anspruch auf die gleichen Mindestarbeitsbedingungen und die gleiche Bezahlung wie hier ansässige Beschäftigte haben. Dennoch erleben viele Beschäftigte aus anderen EU‑Staaten in Sachsen nach wie vor ungerechte Lohn‑ und Arbeitsbedingungen. Die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen (BABS) hat sich deshalb seit ihrer Gründung 2018 einer klaren Aufgabe verschrieben: Menschen aus EU‑Staaten zu informieren, zu beraten und zu stärken, damit sie ihre Arbeits‑ und Sozialrechte wahrnehmen können.
Mehr als 11.400 Beratungsfälle seit BABS-Gründung 2018
Die BABS bietet arbeits‑ und sozialrechtliche Beratung in den Muttersprachen der Ratsuchenden (Polnisch, Tschechisch, Slowakisch, Rumänisch und Ungarisch) und kommt mit mobilen Einsätzen direkt dorthin, wo die Menschen arbeiten oder leben. Seit 2018 wurden über 11.400 Beratungsfälle bearbeitet, mehr als 8.100 Ratsuchende haben Unterstützung erhalten und rund 8.150 Personen wurden in über 270 mobilen Einsätzen informiert – Zahlen, die klar zeigen: der Bedarf ist groß.
Typische Probleme, krasse Missstände – und warum Beratung so wichtig ist
Viele Fälle drehen sich um ausbleibende Lohnzahlungen, verweigerte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, nicht gewährte Urlaubsansprüche oder fehlenden Überstundenausgleich. Darüber hinaus gehören rechtswidrige Kündigungen, manipulierte Arbeitszeiten und Benachteiligungen bei Dienst‑ und Urlaubsplanung zum Alltag der Beratungen. In Einzelfällen werden besonders gravierende Missstände sichtbar. So berichteten Beschäftigte aus der Reinigungsbranche, dass ihr Arbeitgeber notwendige Arbeitsmittel nicht bereitstellte. In einem Fall mussten Beschäftigte sogar Wasser in Kanistern aus Tschechien mitbringen, um ihre Arbeit überhaupt ausführen zu können. Ohne niedrigschwellige, sprachliche Beratung bleiben solche Probleme oft unsichtbar und unbehoben.
Warum das Thema uns alle angeht
Wenn Beschäftigte aus dem Ausland systematisch benachteiligt werden, schadet das dem sozialen Zusammenhalt und verzerrt den Wettbewerb zugunsten unseriöser Arbeitgeber. Faire Arbeitsbedingungen und gleiche Entlohnung schützen daher nicht nur Betroffene, sondern auch verantwortungsbewusste Unternehmen und die Integrität des Arbeitsmarktes insgesamt. Die Arbeit der BABS stärkt damit grundlegende Werte wie Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit und ist ein Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität Sachsens.
Hilfe auf drei Ebenen

Direkte Hilfe: Individuelle Rechtsberatung und Unterstützung bei konkreten Konflikten mit Arbeitgebern oder Behörden.
Prävention und Information: Mobile Einsätze und Aufklärung vor Ort helfen, Probleme früh zu erkennen und zu verhindern.
Vernetzung: Zusammenarbeit mit Akteuren in Sachsen, bundesweit sowie in Polen und Tschechien ermöglicht grenzüberschreitende Lösungen und verstärkt die Wirkung.
Einladung zum Handeln
Wenn Sie selbst betroffen sind oder Mitarbeitende kennen, die Hilfe brauchen: Suchen Sie Unterstützung — BABS berät niedrigschwellig und mehrsprachig. Wenn Sie als Arbeitgeber tätig sind: Überprüfen Sie Ihre Vergütungs‑ und Einsatzpraktiken; faire Bedingungen sind ein Vorteil für Ihre Mitarbeitenden und für Ihr Unternehmen. Informationen und Kontaktdaten der Beratungsstelle finden Sie hier: Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen.
Die BABS steht ratsuchenden Menschen auch weiterhin zur Verfügung. Informationen sowie Kontaktdaten sind zu finden unter Deine Arbeit. Deine Rechte. | Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen
