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24-Stunden-Bürgschaft ermöglicht schnellen und unkomplizierten Zugang zu Fremdkapital

24-Stunden-Bürgschaft ermöglicht schnellen und unkomplizierten Zugang zu Fremdkapital

Die Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) unterstützt Unternehmen im Freistaat künftig im Express-Verfahren bei ihren Investitionsvorhaben: Mit der sogenannten »24-Stunden-Bürgschaft« ergänzt die BBS ihr Produktportfolio um ein weiteres Finanzierungsinstrument. Durch strukturierte Entscheidungsmechanismen kann die BBS entsprechende Bürgschaftsanträge ab sofort binnen eines Werktages bewilligen.

Wem hilft die 24-Stunden-Bürgschaft?

Die »24-Stunden-Bürgschaft« verschafft sächsischen Unternehmen schnellen Zugang zu Fremdkapital, der andernfalls wegen mangelnder Sicherheiten verschlossen bliebe. Der Prozess baut auf ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren auf, das bereits in der Corona-Zeit erfolgreich erprobt wurde. Die schnelle Bürgschaftszusage ermöglicht schlankere Kreditprozesse durch die jeweilige Hausbank und damit auch weniger Bürokratie für sächsische Unternehmen.

Die Grundlage für die »24-Stunden-Bürgschaft« wurde unter Federführung des sächsischen Finanzministeriums gemeinsam mit dem sächsischen Wirtschaftsministerium und der BBS gelegt. Mit dem neuen Bürgschaftsprogramm reagieren die Ministerien und die BBS gemäß der Leitlinie »weniger Bürokratie, mehr Vertrauen« auf veränderte Vergabeprozesse bei den hiesigen Kreditinstituten. Die externe Absicherung durch die BBS erlaubt den Unternehmen im Freistaat, ihre Pläne für Investitionen – etwa in digitale Software-Lösungen und in die Transformation ihres Geschäftsmodells – zeitnah in die Tat umzusetzen.

Dirk Panter, Sächsischer Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, betont: »Mit der 24-Stunden-Bürgschaft setzen wir ein klares Signal: Der Freistaat Sachsen steht den Unternehmen verlässlich zur Seite. Wer investieren, Arbeitsplätze schaffen oder sein Unternehmen weiterentwickeln will, der soll nicht an langwierigen Verfahren scheitern. Wir beschleunigen Entscheidungen, erleichtern Investitionen und bauen Bürokratie dort ab, wo sie Wachstum bremst. So schaffen wir bessere Rahmenbedingungen für eine starke und wettbewerbsfähige sächsische Wirtschaft.«

Wo können die Anträge gestellt werden und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Anträge auf eine »24-Stunden-Bürgschaft« können ab sofort über jede Hausbank bei der BBS eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass das antragstellende Unternehmen in Sachsen sitzt bzw. der Investitionsort in Sachsen liegt.  Die maximale Kredithöhe beträgt 375.000 Euro. Der Antrags- und Bearbeitungsprozess erfolgt vollkommen papierlos. Über den Antrag wird innerhalb von 24 Stunden entschieden.


Die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH (BBS) ist ein öffentlich gefördertes Spezialkreditinstitut. Aufgabe der BBS ist es, als Selbsthilfeeinrichtung der gewerblichen Wirtschaft gemeinsam mit den Hausbanken die Finanzierung erfolgversprechender Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe in Sachsen mit Bürgschaften zu sichern. Die BBS wurde 1990 gegründet und ist Mitglied im Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. Die BBS übernimmt Bürgschaften bis zu 80 Prozent des jeweiligen Kreditbetrages und bis zu einem Bürgschaftsbetrag von 2,5 Mio. Euro (bzw. 100% des Kreditbetrags bei ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge).

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