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Sachsen stellt GRW-Investitionsförderung neu auf – Anträge ab 25. April möglich

Sachsen stellt GRW-Investitionsförderung neu auf – Anträge ab 25. April möglich

Das stark nachgefragte Bund-Länder-Programm GRW ist das zentrale Instrument der regionalen Wirtschafts- und Strukturpolitik in Sachsen – und damit das wichtigste Investitionsförderprogramm für Unternehmen, Kommunen und Landkreise. Das sächsische Kabinett hat am 23. April die neugefassten Richtlinien für die beiden Teilprogramme GRW RIGA (einzelgewerbliche Förderung) und GRW Infra (wirtschaftsnahe Infrastruktur) beschlossen. Neue Anträge sind schon ab dieser Woche möglich.

Ab dem 25. April 2024 wird das Programm von der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – für GRW RIGA und der Landesdirektion Sachsen für GRW Infra wieder aufgenommen. 2024 verfügt Sachsen insgesamt über rund 188 Millionen Euro an GRW-Mitteln. 50 Prozent davon sind zugewiesene Bundesgelder, die komplett vom Freistaat kofinanziert werden.

»Die Unternehmen, Kommunen und Landkreise in Sachsen wollen und sollen weiter in ihre Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität investieren – jetzt können sie dies auch wieder mit Hilfe der GRW und damit mit Unterstützung von Bund und Freistaat.«

Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig

Im Jahr 2023 konnten Anträge mit einem Zuschussvolumen in Höhe von rund 193 Mio. Euro bewilligt werden. Um weiterhin so viele Anträge wie nur möglich bescheiden zu können, hat sich die Staatsregierung – in Abstimmung mit den Kammern und der Vereinigung der sächsischen Wirtschaft – dazu entschlossen, die Fördersätze leicht anzupassen. »Damit wollen wir der unverändert hohen Nachfrage gerecht werden. Die GRW wird als wirksames Unterstützungsinstrument wahr- und in Anspruch genommen. Die hohe Nachfrage erfordert jedoch, dass bei Fördervoraussetzungen und Fördersätzen nachgesteuert wird, um das Programm weiter möglichst breit anbieten zu können«, sagt Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig. »So können unter dem Strich mehr Unternehmen und Kommunen diese Förderung nutzen und wirtschaftliche Impulse setzen.«

Die beiden GRW-Programme RIGA und Infra haben die wirtschaftliche Dynamik in Sachsen gesteigert und dazu beigetragen, gleichwertige Lebensverhältnisse und gute Arbeit in Sachsen zu schaffen.  Sachsen ist seit Beginn der Förderperiode 2022 aufgrund der allgemein guten wirtschaftlichen Entwicklung allerdings kein einheitliches »C-Fördergebiet« mehr. »Dies ist eigentlich eine sehr gute Nachricht. Denn es bedeutet, dass vor allem die großen Städte Dresden und Leipzig und auch einige Landkreise inzwischen wirtschaftlich stark und weniger auf Hilfen angewiesen sind. Allerdings senkt diese gute Nachricht den Anteil Sachsens an den zur Verfügung stehenden Bundesmitteln deutlich«, erklärt Dulig.

Warum treten die GRW-Richtlinien für 2024 erst im April in Kraft?

Dazu sagt: Martin Dulig: »Wegen des erst im Dezember verabschiedeten GRW-Koordinierungsrahmens und des verspäteten Bundeshaushalts 2024 haben sich die beiden Richtlinien verzögert. Viele Antragsteller haben vorfristig mit ihrem Vorhaben beginnen dürfen und bereits investiert.«

Gemäß Koalitionsvertrag des Bundes hatten sich Bund und Länder auf eine umfassende Reform der GRW – kurz für »Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« – verständigt. Erst mit Inkrafttreten des GRW-Koordinierungsrahmens zum Jahreswechsel wurden diese Änderungen verbindlich. So gab es u.a. bei den beihilferechtlichen Bestimmungen Anpassungen, die für eine höhere Rechtssicherheit für die Zuwendungsempfänger sorgen. Zudem liegt der Fokus künftig noch stärker auf den Herausforderungen der Transformation hin zu einer klimaneutralen und insgesamt nachhaltigen Wirtschaft.

Was sind die wesentlichen Neuerungen in den beiden GRW-Richtlinien?

Richtlinie des SMWA zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (GRW RIGA)

  • Die wichtigste Änderung für die GRW RIGA ist die im bundesweiten Koordinierungsrahmen verankerte Abkehr von der »Exportbasistheorie mit Primäreffekt«, nach der das Einkommen und die Beschäftigung einer Region durch zusätzliche »Exporte« aus der Region erhöht werden sollten. Demnach wurden bisher nur Investitionen solcher Betriebe gefördert, die ihre Produkte bzw. Dienstleistungen überwiegend überregional, d. h. in mindestens 50 Kilometern Entfernung, absetzen.
  • Mit der neuen Regelung wird der Fokus auf den Ausgleich von Produktivitätsunterschieden von Branchen zwischen Förder- und Nichtfördergebieten gerichtet. Das hat zur Folge, dass die nun förderfähigen Betriebe klar nach Branchenzugehörigkeit abgegrenzt werden.
  • Der Grenzbonus in den an Tschechien und Polen angrenzenden Landkreisen wird um zehn Prozentpunkte gesenkt. Für alle Unternehmen, die bereits einen Antrag gestellt haben und diesen bis zum 30. Juni 2024 vollständig bei der Bewilligungsstelle SAB vorlegen, gelten übergangsweise die bisherigen höheren Fördersätze.

Richtlinie des SMWA zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (GRW Infra)

  • Die Änderungen bei der GRW Infra beziehen sich in der Hauptsache auf die Höhe der Fördersätze. Neu geregelt wurde hierbei die Voraussetzung zur Gewährung eines Höchstfördersatzes von bis zu 80 Prozent. Dieser kann u.a. gewährt werden, wenn die geförderte Infrastruktur einen Beitrag zur notwendigen Transformation zu einer klimaneutralen und insgesamt nachhaltigen Wirtschaft leistet.
  • Aufgrund der Haushaltssituation sinken die Fördersätze in der Regel um zehn Prozentpunkte gegenüber der bisherigen Förderung; für finanzschwache Kommunen besteht eine Härtefallklausel. Verschiedene Maßnahmen sind künftig von der Förderung ausgeschlossen, u.a. die Modernisierung von Abwasserreinigungsanlagen und die Förderung von unentgeltlichen touristischen Parkplätzen.

Beispiele für GRW-Förderungen in Sachsen

Max Knobloch Nachfolge GmbH (Döbeln, Februar 2024)

Wirtschaftsstaatssekretär Thomas Kralinski hat am 29. Februar 2024 einen Förderbescheid über rund 4,9 Millionen Euro an das Döbelner Traditionsunternehmen Max Knobloch Nachfolge GmbH übergeben. Geschäftsführer Thomas Kolbe nahm den Zuwendungsbescheid entgegen. Der Zuschuss aus GRW-Mitteln wird für die Modernisierung und den Umbau der Betriebsstätte am neuen Standort auf dem ehemaligen Gelände des Automobilzulieferers Autoliv an der Eichbergstraße in Döbeln verwendet. Hier sollen künftig die beiden Betriebsteile von der Waldheimer Straße und der Herrmann-Otto-Schmidt-Straße zusammengeführt werden.

Innovationszentrum Smart Systems Hub (Dresden, November 2023)

Das Innovationszentrum Smart Systems Hub vernetzt und unterstützt die Akteure der Digitalbranche in der Region Dresden. Der Freistaat Sachsen unterstützt den Hub seit seiner Gründung im Jahr 2018, u. a. mit Fördermitteln über das Programm zur Förderung von Clustern und Netzwerken der Wirtschaft (Richtlinie Clusterförderung). Am 10. November 2023 hat Staatssekretär Thomas Kralinski einen weiteren Fördermittelbescheid überreicht. Dieser umfasst eine Zusage für Mittel in Höhe von bis zu 4,2 Millionen Euro bis zum Jahr 2028. Michael Kaiser, Geschäftsführer der Smart Systems Hub GmbH, nahm den Bescheid anlässlich der Technologieveranstaltung HUB:DISRUPT 2023 in der Gläsernen Manufaktur von Volkswagen in Dresden entgegen.

Staatssekretär Thomas Kralinski (im Bild rechts) bei der Übergabe des Fördermittelbescheids an Michael Kaiser, Geschäftsführer der Smart Systems Hub GmbH. | Bildrechte: Timm Ziegenthaler

Bioinnovationszentrum BIOZ II (Dresden-Johannstadt, Oktober 2023)

Das SMWA hat für den Neubau eines zweiten Bioinnovationszentrums in Dresden-Johannstadt (BIOZ II) eine Förderung in Höhe von rund 6,71 Millionen Euro bewilligt. Der Zuwendungsempfänger ist die Technologie Zentrum Dresden GmbH. Der Zuschuss aus GRW-Mitteln wird für die Erweiterung des 2004 eröffneten, seither nahezu ständig zu 100 Prozent ausgelasteten BIOZ I verwendet. Der Neubau entsteht auf dem Areal des früheren Schulverwaltungsamtes in direkter Nachbarschaft zum Universitätsklinikum. Die Gesamtinvestition dafür beträgt 18 Millionen Euro.

Visualisierung der künftigen BIOZ II. | Bildquelle: tzdresden.de

BioCity Campus (Leipzig, Juli 2023)

Die Stadt Leipzig erhält vom SMWA rund 14,7 Millionen Euro Förderung für den Bau des neuen Innovationszentrums in der ehemaligen Messehalle 12 (»Sowjetischer Pavillon«). Wirtschaftsminister Martin Dulig hat den Fördermittelbescheid am 12. Juli 2023 an Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung, Wirtschaftsbürgermeister Clemens Schülke und Kai Thalmann, Geschäftsführer der LGH Leipziger Gewerbehof GmbH & Co. KG, überreicht. Der Zuschuss aus GRW-Mitteln wird für den Wiederaufbau des südlichen, dritten Teils der vormaligen Ausstellungshalle verwendet. Dabei soll sowohl das historische Gesamtbauwerk in wesentlichen Teilen als auch die Kubatur erhalten werden.

Übergabe des Fördermittelbescheids für den BioCity Campus durch Wirtschaftsminister Martin Dulig (im Bild rechts) an Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (2. von rechts). | Bildrechte: SMWA

Smart Infrastructure Hub (Leipzig, Dezember 2022)

Das Smart Infrastructure Hub Leipzig hat weitere 1,9 Millionen Euro aus der Clusterförderung des SMWA erhalten. Inhaltlicher Schwerpunkt des Fördervorhabens ist die Weiterentwicklung des Smart Infrastructure Hub (SIH) in Leipzig mit besonderem Fokus auf Aufgabenfelder, die durch die erfolgreiche Nominierung als European Digital Innovation Hub (EDIH) entstanden sind – insbesondere die Vernetzung und Interessenvertretung auf europäischer Ebene.

Vogtlandmilch GmbH (Plauen, Dezember 2022)

Staatssekretär Thomas Kralinski hat am 22. Dezember 2022 einen Fördermittelbescheid an die Vogtlandmilch GmbH übergeben. Für den Ausbau seiner Betriebsstätte erhält das Unternehmen 13,85 Millionen Euro aus dem Programm GRW RIGA. Die Vogtlandmilch GmbH wird insgesamt 40 Millionen Euro in die Erweiterung der Kapazitäten ihrer Betriebsstätte in Plauen investieren und damit 142 Arbeits- und Ausbildungsplätze sichern sowie drei Arbeitsplätze neu schaffen. Wesentliches Ziel des Erweiterungsvorhabens ist die Verdopplung der aktuellen H-Milch-Produktion durch einen neuen Produktionsbereich inklusive Hochregallager und Sozialbereich. Außerdem möchte das Unternehmen die energetische Versorgung des Gesamtstandortes zukunftsfest machen und dafür eine Photovoltaikanlage und ein Blockheizkraftwerk errichten.

Freizeitbad AQUA MARIEN (Marienberg, Dezember 2022)

Der Freistaat Sachsen und der Bund unterstützen die Freizeitbad AQUA MARIEN GmbH bei der umfassenden Modernisierung und Erweiterung des Freizeitbades in der Großen Kreisstadt Marienberg. Dafür erhielt die Betreibergesellschaft einen Förderbescheid in Höhe von knapp 17,9 Millionen Euro aus dem Programm GRW Infra. Zu den zahlreichen geplanten Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen gehören die energieeffiziente Gestaltung der technischen Anlagen und Anbauten für einen Wasserspielplatz, einen Rutschenbereich sowie für ein Kursbecken. Auch der im Bad integrierte Saunabereich wird erneuert.


Grafik oben:
Visualisierung der künftigen Halle 12 auf der Alten Messe Leipzig (Bildquelle: biocity-campus.com)


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