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20 Jahre Landesregulierungsbehörde: Im Gespräch mit Leiterin Kerstin Meißner

20 Jahre Landesregulierungsbehörde: Im Gespräch mit Leiterin Kerstin Meißner

Seit der Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts nehmen die Landesregulierungsbehörden und die Bundesnetzagentur die Regulierungsaufgaben in Bezug auf Strom- und Gasnetzbetreiber wahr. Die Regulierung der Strom- und Gasversorgungsnetze soll für einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb bei der Versorgung mit Strom und Gas sorgen und gleichzeitig den langfristig angelegten, leistungsfähigen und zuverlässigen Betrieb von Energieversorgungsnetzen sichern. Das Hauptaugenmerk der Regulierung liegt dabei auf den Netznutzungsentgelten.

Kerstin Meißner leitet die Landesregulierungsbehörde beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA). Darüber hinaus hat sie derzeit den Vorsitz des Länderausschusses bei der Bundesnetzagentur inne. Der #ZUKUNFTblog hat mit Kerstin Meißner über die Arbeit der Landesregulierungsbehörde gesprochen.

#ZUKUNFTblog: Frau Meißner, stellen Sie zunächst bitte sich und die Behörde kurz vor.

Kerstin Meißner: In der Landesregulierungsbehörde arbeiten insgesamt sechs Personen, einschließlich meiner Person. Eine Kollegin befindet sich derzeit in Elternzeit. Ich bin seit 1992 im Ministerium beschäftigt. Begonnen habe ich mit offenen Vermögensfragen – das war Anfang der 1990er-Jahre ein wichtiges Thema. Danach war ich in der Abteilung Wirtschaftsförderung tätig, unter anderem im Bereich Bürgschaften und im Beihilfereferat. Seit 2005 arbeite ich – zunächst als Referentin und seit 2018 als deren Leiterin – in der Landesregulierungsbehörde, die damals im Zuge des Energiewirtschaftsgesetzes mit Beginn der Liberalisierung neu gegründet wurde. Ich bin also seit mittlerweile über 20 Jahren in diesem Bereich tätig.

Die Tätigkeit der Landesregulierungsbehörde ergibt sich auch aus EU-rechtlichen Vorgaben. Regulierungsbehörden unterliegen strengen Anforderungen an ihre Unabhängigkeit. Sie müssen rechtlich getrennt und funktional unabhängig von den anderen Organisationseinheiten sein. Das Personal agiert unabhängig von Politik und Marktinteressen. Unsere Entscheidungen treffen wir innerhalb unseres Teams eigenständig und weisungsfrei. Nach meiner Unterschrift gehen die Bescheide direkt an die Unternehmen.

Seit diesem Monat bin ich für zwei Jahre Vorsitzende des Länderausschusses bei der Bundesnetzagentur. Der Länderausschuss hat gesetzliche Aufgaben und wirkt bei der aktuellen Neugestaltung des Regulierungsrahmens für Strom- und Gasnetze durch die Bundesnetzagentur intensiv mit. Jede unabhängige Landesregulierungsbehörde ist dort mit einem Mitglied vertreten. Mein Vorsitz ist ein Vertrauensbeweis der Länderkolleginnen und -kollegen und zugleich ein gutes Sprachrohr gegenüber der Bundesnetzagentur. Das stärkt auch Sachsens Standing auf Bundesebene.

#ZUKUNFTblog: Welche Aufgaben nimmt die Landesregulierungsbehörde konkret wahr?

Kerstin Meißner: Wir machen keine klassische Ministeriumstätigkeiten, sondern wir vollziehen Gesetze – speziell das Energiewirtschaftsgesetz und die darauf basierenden Verordnungen. Wir sind aber Teil des SMWA und innerhalb des Ministeriums referatsähnlich angebunden. Unsere Aufgabe ist die Regulierung der Strom- und Gasnetze in Sachsen. Das betrifft rund 67 Netzbetreiber, vorwiegend Stadtwerke.

Der Hintergrund unserer Arbeit ist folgender: Ein Strom- oder Gasnetz ist ein natürliches Monopol. Es gibt keinen Wettbewerbsdruck. Ohne Regulierung könnte ein Netzbetreiber theoretisch Preise festsetzen, die nicht angemessen sind. Unsere Aufgabe ist es daher, einen wettbewerbsähnlichen Druck zu erzeugen und sicherzustellen, dass nur die betriebsnotwendigen Kosten in die Netzentgelte einfließen. Verbraucher sollen nur kosteneffiziente Netzentgelte bezahlen.

»Im Rahmen der letzten Kostenprüfung haben wir Kosten in erheblicher Größenordnung bei den hiesigen Netzbetreibern gekürzt. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Sachsen wurden somit rund 55 Millionen Euro pro Jahr an zusätzlichen Netzentgelten erspart.«

Kerstin Meißner, Leiterin der Landesregulierungsbehörde Sachsen

#ZUKUNFTblog: Welche Hebel setzen Sie ein, um diese Ziele zu erreichen?

Kerstin Meißner: Das geschieht im Rahmen der sogenannten Anreizregulierung. Unsere zentrale Aufgabe ist die Genehmigung der Erlösobergrenzen. Das heißt: Wir legen im Rahmen unseres gesetzlichen Regulierungsermessens fest, welche maximalen Erlöse ein Netzbetreiber innerhalb eines Jahres über Netzentgelte erzielen darf. Dazu müssen die Unternehmen ihre Kosten eines bestimmten Referenzjahres vollständig offenlegen. Wir prüfen diese detailliert und setzen anschließend per Bescheid die Erlösobergrenzen für eine fünfjährige Regulierungsperiode fest. Das ist ein sehr komplexes Verfahren mit vielen Einzelvorschriften.

#ZUKUNFTblog: Was unterscheidet die Landesregulierungsbehörde von der ebenfalls im SMWA angesiedelten Landeskartellbehörde?

Kerstin Meißner: Ich war früher selbst Leiterin des Referats Marktordnung und damit der Landeskartellbehörde. Der Unterschied liegt vor allem im Zeitpunkt des Eingreifens. Die Kartellbehörde wird in der Regel »ex post« tätig, also im Nachhinein und bei konkretem Anlass. Wir hingegen regulieren »ex ante« – also im Voraus – und auf Grundlage eines sehr detaillierten rechtlichen Rahmens.

Netzbetreiber sind per se marktbeherrschend, weil sie jeweils das einzige Netz in ihrem Gebiet betreiben. Deshalb schreibt das EU-Recht eine Regulierung zwingend vor. In Deutschland gibt es rund 1.400 Netzbetreiber. Die größeren werden von der Bundesnetzagentur reguliert, die kleineren – wie in Sachsen – von den jeweiligen Landesregulierungsbehörden.

#ZUKUNFTblog: Mit welchen Zahlen lässt sich Ihre Arbeit unterlegen?

Kerstin Meißner: Im Jahr 2025 haben wir Erlössummen für Strom- und Gasnetze in Höhe von insgesamt 436 Millionen Euro beaufsichtigt beziehungsweise festgelegt. Im Rahmen der letzten Kostenprüfung haben wir Kosten in erheblicher Größenordnung bei den hiesigen Netzbetreibern gekürzt. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Sachsen wurden somit rund 55 Millionen Euro pro Jahr an zusätzlichen Netzentgelten erspart. Das ist gewissermaßen das konkrete Ergebnis unserer Arbeit.

#ZUKUNFTblog: Die Regulierung verläuft vermutlich nicht immer konfliktfrei.

Kerstin Meißner: Genau, das trifft zu. Unsere Bescheide unterliegen unmittelbar der gerichtlichen Kontrolle. Beschwerden gehen direkt zum Oberlandesgericht, in zweiter Instanz zum Bundesgerichtshof. Wir vertreten uns dabei selbst – ohne externe anwaltliche Hilfe. Im Jahr 2025 haben wir ein bundesweit beachtetes Verfahren vor dem Bundesgerichtshof gewonnen.

Kerstin Meißner im Gespräch mit dem #ZUKUNFTblog. (Bildrechte: SMWA, Julian Hoffmann)

#ZUKUNFTblog: In politischen Debatten wird oft von Deregulierung und Bürokratieabbau gesprochen. Warum ist die Regulierung dennoch so wichtig?

Kerstin Meißner: Die Regulierung ist durch EU und Bundesrecht vorgegeben. Die Regulierung der Energienetze schützt den Verbraucher vor nicht gerechtfertigten Kosten in den Netzentgelten. Die Netzentgelte sind Teil des Strompreises. Regulierung stellt zudem sicher, dass alle Lieferanten die gleichen Bedingungen für den Zugang zum Netz haben, was wiederum dem Wettbewerb dient. Wir vollziehen geltendes Recht, die Spielräume sind da gering. Wir sehen aber auch, dass insbesondere kleinere Stadtwerke mit den Anforderungen teilweise stark belastet sind – etwa durch umfangreiche Datenlieferungen und Nachweisführung. Da liegt die Regulierung oft in den Händen einzelner Personen. Wir versuchen deshalb, im Rahmen des rechtlich Möglichen pragmatisch zu unterstützen, etwa durch Gespräche oder Terminverlängerungen. Dazu kommt, dass unsere Datenkommunikation inzwischen weitgehend digital abläuft, was für beide Seiten eine Erleichterung darstellt.

#ZUKUNFTblog: Welche Meilensteine aus den vergangenen 20 Jahren sind besonders hervorzuheben?

Kerstin Meißner: Meilensteine sind vor allem neue rechtliche Vorgaben und Verordnungen. Die Einführung der Anreizregulierung ab 2009 war solch eine große Herausforderung. Viele Fragen klärten sich erst durch gerichtliche Entscheidungen, teilweise über Jahre hinweg. Das war ein langer Entwicklungsprozess.

Besonders war auch ein bundesweit einzigartiges Beihilfe-Rückforderungsverfahren, was wir führen mussten. Bestimmte Netzentgeltsenkungen bei einzelnen Stromgroßverbrauchern in Deutschland wurde von der Europäischen Kommission im Nachhinein als unzulässige Beihilfe eingestuft, sodass wir den Betrag zurückfordern mussten. Das war Neuland für uns und erforderte enge Unterstützung durch das Beihilfereferat.

Aktuell stehen wir wieder vor einer großen Herausforderung: Der Europäische Gerichtshof hat die bisherige Normenhierarchie in Deutschland auf dem Gebiet der Energieregulierung für unvereinbar mit den europäischen Binnenmarktrichtlinien Strom und Gas erklärt. Das bedeutet, dass derzeit ein neues Regulierungsregime entwickelt werden muss, das ab 2028 gilt. Dieser Prozess wird derzeit von der Bundesnetzagentur gestaltet und hat große Auswirkungen auf die Branche. Wir begleiten diesen Prozess aktiv und bringen unsere Expertise und praktischen Erfahrungen ein. Im Übrigen obliegen dem Länderausschuss bestimmte Beteiligungsrechte in diesem Prozess, was meine neue Aufgabe spannend macht.  

#ZUKUNFTblog: Vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Christian Adler.


Bildrechte Foto oben: Privat


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