In den sächsischen Regionen des Just Transition Fund (JTF) – also den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Nordsachsen, Leipzig und den Städten Leipzig und Chemnitz – können Unternehmen, Kommunen, Genossenschaften, Vereine und Zweckverbände ab sofort Förderanträge für gemeinschaftlich genutzte Photovoltaikanlagen stellen. Ziel des Programms ist es, in den vom Strukturwandel betroffenen Gebieten die lokale Energiewende voranzutreiben und die Abhängigkeit von fossilen Energien deutlich zu verringern.
Was wird gefördert?
Gefördert werden neue Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab zehn Kilowatt-Peak, die mehrere Parteien in oder an einem Gebäude gemeinschaftlich mit Solarstrom versorgen, beispielsweise Mietparteien. Die Antragstellung für Privatpersonen ist ausgeschlossen. Auch Batteriespeicher sind förderfähig. Voraussetzung ist, dass mindestens zwei verschiedene Verbraucher vor Ort vom Strom profitieren. Eine Einspeisung ins öffentliche Netz im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist ausgeschlossen. Durch die gemeinsame Nutzung des erzeugten Stroms sollen lokale Energiekreisläufe entstehen, die Kosten sinken und weniger Treibhausgase entstehen.

Dirk Panter, Sächsischer Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: »Mit dieser Förderung schaffen wir einen echten Anreiz für gemeinschaftliche Energielösungen direkt vor Ort. Wenn Nachbarn, Kommunen oder Betriebe gemeinsam Strom erzeugen und verbrauchen, senken sie ihre Energiekosten und leisten gleichzeitig einen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität. Genau diese lokale Zusammenarbeit wollen wir mit EU-Unterstützung stärken.«
Wie viel Fördermittel gibt es?
Es stehen insgesamt 3,1 Millionen Euro zur Verfügung: 1,5 Millionen Euro für das Lausitzer Revier, eine Million Euro für das Mitteldeutsche Revier und 600.000 Euro für Chemnitz. Die Zuschüsse können, abhängig von beihilferechtlichen Regelungen, bis zu 80 Prozent der förderfähigen Investitionen betragen, maximal jedoch 200.000 Euro pro Vorhaben. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren zusätzlich von erhöhten Fördersätzen.
Wo kann die Förderung beantragt werden?
Die Antragstellung ist bis zum 6. Februar 2026 ausschließlich online über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) möglich. Dort sind auch sämtliche Unterlagen und Formulare abrufbar. Die Auswahl der Projekte erfolgt auf Grundlage klarer Kriterien wie CO₂-Einsparung, Wirtschaftlichkeit und Anzahl der versorgten Verbraucher. Die SAB prüft die eingereichten Anträge gemeinsam mit der Sächsischen Energieagentur SAENA GmbH. Die Bewilligungen werden ab dem dritten Quartal 2026 erteilt, die Projekte müssen spätestens bis zum 30. September 2027 abgeschlossen sein.
Persönliche Beratung
Für eine persönliche Beratung steht die SAB telefonisch unter 0351 4910-4910 oder per E-Mail an energie@sab.sachsen.de zur Verfügung. Alle Informationen zum Förderprogramm »JTF – Zukunftsfähige Energieversorgung« finden Interessierte unter https://www.sab.sachsen.de/en/f%C3%B6rderrichtlinie-energie-und-klima/20231
Bilder: SMWA | Kristin Schmidt
