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Starthilfe für sächsische Gründer wird konkreter: Expertengremium wählt drei künftige Akzeleratoren aus

Starthilfe für sächsische Gründer wird konkreter: Expertengremium wählt drei künftige Akzeleratoren aus

Das sächsische Kabinett hat im vergangenen Jahr mit der »Förderrichtlinie Akzeleratoren« ein einzigartiges Angebot zur Stärkung der Gründerlandschaft im Freistaat beschlossen. Im Januar 2024 hat ein Expertengremium unter Leitung des Wirtschaftsministeriums (SMWA) drei förderwürdige Konzepte zum Aufbau von insgesamt drei neuen Akzeleratoren ausgewählt. Das sind Einrichtungen, die Start-ups für drei bis zwölf Monate in sogenannte Start-up-Klassen aufnehmen, ihnen Büroräume, technische Infrastruktur und strukturierte Schulungsmaßnahmen sowie eine intensive Betreuung durch Mentoren anbieten. Mit Hilfe der Akzeleratoren sollen Aufbau und Markteintritt junger Unternehmen beschleunigt, unternehmerisches Know-how vermittelt und durch gezielte Vernetzung die Grundlagen für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung geschaffen werden.

»Uns lagen spannende Ideen und interessante Konzepte aus unterschiedlichsten Bereichen vor. Ich freue mich, dass Sachsen mit der Akzeleratorenförderung ein einzigartiges Programm geschaffen hat, mit dem wir gezielt den Aufbau solcher Strukturen unterstützen können«, sagt der sächsische Wirtschaftsminister Martin Dulig. »Die professionelle Begleitung der Gründerteams kann in der entscheidenden Phase des Markteintritts Risiken erheblich minimieren. Unsere Förderung zielt darauf ab, dass sich erfolgreiche, wachstumsstarke Start-ups in Sachsen etablieren, die die Digitalisierung und den Umbau zu einer klimaneutralen Wirtschaft voranbringen.«

Dr. Katrin Leonhardt, Vorstandsvorsitzende der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB), ergänzt: »Der Aufbau der Akzeleratoren ist ein wichtiger Wachstumsschritt für Sachsens Gründerszene. Die gezielte Unterstützung in den Bereichen Halbleiter, Sensorik, Robotik, Gaming-Industrie und Wasserstoff ergänzt die bereits bestehende Förderlandschaft und steigert die Erfolgschancen für Gründungen, um die Herausforderungen des Struktur- und Klimawandels aktiv anzugehen. Als Förderbank des Freistaates verstehen wir uns als Ermöglicher und Umsetzer dieser zentralen Ziele für ein lebenswertes und zukunftsfähiges Sachsen.«

Nach der Vorauswahl müssen die Akzeleratoren nun zunächst ihren offiziellen Förderantrag stellen, bevor sie dann nach erfolgter Bewilligung einen Zuwendungsbescheid erhalten.

Zuwendungsempfänger sind gemäß Nr. 3.1 der »Förderrichtlinie Akzeleratoren« kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Betreiber von Akzeleratoren; in Modul 1 (also bei den drei neuen Akzeleratoren) mit mehrheitlich privaten Gesellschaftern/Anteilseignern. Zuwendungsempfänger können auch Start-ups bis zu drei Jahre nach der Gründung sein, die von einem nach der »Förderrichtlinie Akzeleratoren« geförderten Akzelerator betreut werden (Modul 3).

Hintergrund: »Förderrichtlinie Akzeleratoren«

Die Förderung ist Bestandteil des Vorhabens »Innovative Gründungen« des EFRE-Programms 2021-2027 und wird mit insgesamt 30,3 Millionen Euro (davon ca. 5,3 Millionen Euro Landesmittel) ausgestattet. Das Programm besteht aus drei Modulen:

  • Modul 1 ermöglicht den Aufbau von drei neuen Akzeleratoren in Sachsen, die am 11. Januar 2024 nach einem Projektaufruf ausgewählt wurden.
  • Modul 2 unterstützt bestehende Akzeleratoren, während Modul 3 eine Anlaufbeihilfe für Start-ups in den geförderten Akzeleratoren ermöglicht.

Anträge für Modul 2 oder Modul 3 können ab 25. Januar 2024 fortlaufend bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden.

Die maximale Zuwendung beträgt 900.000 Euro für neue Akzeleratoren (Modul 1) und 600.000 Euro für bestehende Akzeleratoren (Modul 2) bei einem Fördersatz von jeweils 50 Prozent. Die Anlaufbeihilfe für Start-ups im Akzelerator (Modul 3) beträgt bis zu 30.000 Euro (Fördersatz 90 Prozent).

Weitere Informationen unter: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-akzeleratoren-efre2021-2027


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