Sachsen hat die Rückzahlung von zu viel erhaltenen Corona-Soforthilfen deutlich erleichtert und damit auf die langjährigen Sorgen vieler Unternehmen und Selbständiger reagiert. Das Wirtschaftsministerium hat gemeinsam mit der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Mitte 2025 die Rückzahlungsregeln vereinfacht und zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, Betroffene finanziell zu entlasten. In besonderen Fällen kann inzwischen sogar vollständig auf eine Rückforderung verzichtet werden.
Schlagwort: Corona-Soforthilfe
Ende Juni hat das SMWA veranlasst, dass die mit der Umsetzung beauftragte Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) die Rückforderungen der Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes vorläufig aussetzt. Am 10. Juli informierte der sächsische Wirtschaftsminister Dirk Panter bei der SAB in Leipzig über das weitere Vorgehen beim Bundesprogramm »Soforthilfe-Zuschuss Bund«.
