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#ZUKUNFTblog

SMWA stellt Gelder für Hitzeschutzmaßnahmen bereit

SMWA stellt Gelder für Hitzeschutzmaßnahmen bereit

Sachsen wird heißer – und das spüren wir im Alltag. Mehr Hitzetage, trockenere Böden, Niedrigwasser, aufgeheizte Straßen und Plätze. Besonders in Städten entstehen regelrechte »Wärmeinseln«, die für alle spürbar sind. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) stellt gezielt Gelder für Hitzeschutzmaßnahmen bereit – mit bis zu 80 Prozent Förderung z.B. für Kommunen, Vereine, Unternehmen. Das Ziel: schneller, spürbarer Schutz vor Ort.

Warum das jetzt wichtig ist

Die Zahl der Tage mit mindestens 30 °C steigt deutlich. Zwischen 1961 und 1990 waren es durchschnittlich fünf heiße Tage pro Jahr, von 2014 bis 2023 bereits 13 – in diesem Jahr teilweise schon mehr als 20. In dicht bebauten Städten und Gemeinden heizen sich versiegelte Flächen stark auf. Das belastet die Gesundheit – besonders für Ältere, Kinder und kranke Menschen.

»Hitzeschutz und Klimaanpassung sind kein Nischenthema, sondern eine wichtige Zukunftsaufgabe für unsere Städte, Gemeinden und Wirtschaftsstandorte. Und sie sind aktiver Gesundheitsschutz! Wer heute plant und investiert, schützt die Menschen vor Ort und erhöht zugleich die Lebensqualität. Mit unseren Fördermitteln können vor Ort spürbare Verbesserungen umgesetzt werden – zum Beispiel schattige Plätze, begrünte Dächer, Trinkbrunnen oder Anlagen, die Regenwasser speichern und bei Bedarf schnell wieder nutzbar machen.« Minister Panter appellierte trotz finanzieller Herausforderungen an die Kommunen und alle anderen Antragsberechtigten, jetzt aktiv zu werden und die Fördermöglichkeiten so gut als irgend möglich zu nutzen.

Förderung konkret

Im Rahmen der EU-Förderrichtlinie Energie und Klima unterstützt das SMWA sowohl die Vorbereitung als auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung. Die Stadt Leipzig nutzt beispielsweise rund 144.000 Euro Förderung, um die Stadtklimaanalyse fortzuschreiben; in Freital erhält der Außenbereich der Kita »Kinderland am Wiesenhang« Begrünung und Sonnensegel zur Verschattung, eine verbesserte Versickerungsfähigkeit des Bodens und Regenwasserrückhalt für rund 180.000 Euro.
Die Antragstellung wurde stark vereinfacht, damit mehr Vorhaben schneller auf den Weg gebracht werden können. Je nach Maßnahme sind Fördersätze von bis zu 80 Prozent möglich.

Förderfähig sind investive Maßnahmen und vorbereitende Planungen zur Klimaanpassung, z.B.

  • Hitzeschutz an Gebäuden: etwa durch Außenverschattungen, begrünte Dächer oder andere Maßnahmen zur natürlichen Kühlung
  • Öffentlicher Hitzeschutz: Trinkbrunnen, schattenspendende Bereiche, die öffentliche Plätze, Schulhöfe, Spielplätze oder Einrichtungen für ältere Menschen bei Hitze entlasten können
  • Regenwassermanagement: Zisternen, Versickerungsanlagen o.ä., die Wasser zurückhalten und bei Trockenheit nutzbar machen
  • Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen und Bodenerosion
  • Konzepte und Planungen: Klimaanpassungsstrategien, Stadtklimaanalysen, Umsetzungsmanagement

Beispiele aus der Praxis:

  • in Pirna wird der Busbahnhof klimaresilient umgestaltet: Installation Trinkbrunnen, Verbesserte Bewässerung des Baumbestandes
  • in Freital wird der Außenbereich der Kita »Kinderland am Wiesenhang« klimaresilient umgestaltet: Begrünungsmaßnahmen und Sonnensegel zur Verschattung, Verbesserung der Versickerungsfähigkeit des Bodens und Regenwasserrückhalt
  • auch verschiedene Schulen gestalten die Außenbereiche um durch Begrünung, Entsiegelung, Regenwasserversickerung (z.B. Freie Montessorischule Huckepack Dresden)
  • in Eibenstock wird im Rathaus baulicher Hitzeschutz (außen- und innenliegender Sonnenschutz an Fenstern) nachgerüstet, in Oberlungwitz an der Humboldt-Grundschule
  • Die Gemeinde Lossatal baut auf dem Bauhofgelände eine Regenwassersammel- und -speicheranlage
  • Colditz erstellt ein Handlungskonzept Klimaanpassung sowie Starkregenvorsorge, in Pirna wird das Umsetzungsmanagement für die bestehende Klimaanpassungsstrategie unterstützt, Leipzig schreibt seine Stadtklimaanalyse fort, Markleeberg erstellt ein integriertes Klimaanpassungskonzept

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind insbesondere:

  • Kommunen und kommunale Unternehmen
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften
  • Anerkannte Religionsgemeinschaften
  • Privatpersonen (außer Maßnahmen an Wohngebäuden)
  • Träger von voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung?

Je nach Maßnahme sind Fördersätze von bis zu 80 Prozent möglich. Die Antragstellung wurde vereinfacht, um mehr Vorhaben schneller auf den Weg zu bringen

Bilanz bisher: 55 bewilligte Projekte mit rund 10,6 Millionen Euro. Derzeit stehen noch etwa 17 Millionen Euro zur Verfügung; weitere 18 Anträge (ca. 4,5 Millionen Euro) werden geprüft.

So geht’s: Antrag über die SAB

Die Anträge werden elektronisch über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) im Modul 4 der »Förderrichtlinie Energie und Klima 2023« gestellt:
👉 https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-energie-und-klima/20231sab.sachsen+1

Hitzeschutz geht nur gemeinsam

Minister Panter macht deutlich, dass Hitzeschutz und Klimaanpassung keine Aufgabe für ein Bundesland oder eine Kommune allein sei. »Diese Aufgabe ist nur gemeinsam zu bewältigen – Kommunen, Länder und Bund.«

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