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#ZUKUNFTblog

Was verbirgt sich hinter der Abkürzung OZG?

Was verbirgt sich hinter der Abkürzung OZG?

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Im SMWA koordiniert ein Team von drei Kolleginnen die Umsetzung. Sie berichten über Projektfortschritte, Schwierigkeiten bei der Umsetzung und wie die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von der Digitalisierung profitieren können.

#ZUKUNFTblog: Was ist genau eure Aufgabe bei Umsetzung des OZG?

Wir sind Koordinatoren und erste Ansprechpartner für die OZG-Umsetzung im SMWA. Wir unterstützen die Fachkolleginnen und -kollegen bei der Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen. Dabei haben wir einen Gesamtüberblick auf alle Verwaltungsleistungen, die sich in Zuständigkeit des SMWA und den nachgeordneten Behörden befinden. Bei uns fließen alle Informationen aus Bund und Ländern zusammen, die wir aufbereiten und bedarfsgerecht weitergeben. Wir gehen in Abstimmung mit den OZG-Koordinatoren der anderen Ressorts und organisieren Austauschformate mit allen wichtigen Akteuren.

Das OZG ist eine Mammutaufgabe, die nicht mit der Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen zu einem bestimmten Stichtag abgeschlossen sein wird. Es bedarf stetiger Weiterentwicklungen und Evaluierungen, so dass das OZG die Chance bietet, Organisationen und Prozesse nicht nur zu verändern sondern für alle Beteiligten – Verwaltungsmitarbeiter wie auch Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen – entscheidend zu verbessern.

#ZUKUNFTblog: Mit welchen Problemen hat man dabei zu kämpfen?

Die Ressorts und die ausführenden Stellen stehen bei der OZG-Umsetzung vor einigen Herausforderungen. Um diese zu lösen, sind die unterschiedlichen Akteure (Bund, Land, Kommune, Kammern und andere) gefordert.

An erster Stelle steht für die Fachkolleginnen und -kollegen die Entscheidung, ob eine Verwaltungsleistung selbständig oder mit dem Kauf eines Online-Dienstes eines anderen Bundeslandes digitalisiert werden soll. Eine der größten Herausforderungen ist dabei: die Kosten eines Online-Dienstes bzw. dessen Finanzierung. Denn auch für die kleinste Kommune muss sich ein Online-Dienst lohnen und die Frage geklärt sein, wie Kommunen die Leistungen bezahlen. Auch der bisherige Einsatz von unterschiedlicher Software im kommunalen Bereich stellt den Einkauf und somit Anschluss eines bundeseinheitlichen Online-Dienstes vor Hürden.

Ein anderes Beispiel ist die Übermittlung von Originaldokumenten bzw. deren Nachweis, der in vielen Antragsverfahren erforderlich ist. Dies bedarf noch der Klärung. Es gibt also noch einige Unklarheiten und Herausforderungen. Ein Nachfolgegesetz – das sogenannte OZG 2.0 – soll diese und weitere offenen Fragen klären.

#ZUKUNFTblog: Wie ist der Stand der Umsetzung hier im SMWA im Vergleich mit anderen Behörden?

Im Geschäftsbereich des SMWA wird ein Umsetzungsprojekt durch das Sächsische Oberbergamt deutschlandweit mit verantwortet.

Es werden alle relevanten Fachinformationen der Bergbaubetriebe und Unternehmen in Sachsen datenbankbasiert verwaltet. Stellt ein Antragsteller einen Antrag über das Antragsportal BergPass werden die Anträge automatisiert vom Bergbauinformationsystem (BIS) abgeholt und die Inhalte des Antrages in die Vorgangsbearbeitung im BIS übernommen.

Das SMWA hat das Interesse an der Nachnutzung von verschiedenen Online-Diensten aus anderen Bundesländern bekundet und arbeitet an einer Vielzahl von Online-Diensten (mit).

In einigen Bereichen sind Eigenprogrammierungen angedacht, da die Eigenentwicklung für einige Leistungen – gerade wenn diese sachsenspezifische Regelungen beinhalten – günstiger und besser handhabbar und so die Zugriffe auf Formulare bei Änderungen einfacher sind.

#ZUKUNFTblog: Welcher Vorteil ergibt sich für Bürgerinnen und Bürger, wenn das Projekt abgeschlossen ist?

Bei der Umsetzung des OZG steht der Nutzer also die Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund. Die Antragsstellung soll vereinfacht werden. Bürger sowie Unternehmen können ihre Anträge rund um die Uhr online bequem und flexibel abwickeln. Sie sind nicht mehr an die Öffnungszeiten einer Behörde gebunden. Wartezeiten entfallen. Die Online-Dienste sind nutzerfreundlich gestaltet und bieten eine einfache Sprache. Gerade für Unternehmen, die deutschlandweit tätig sind können einheitliche Anträge für gleiche Leistungen zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes beitragen. Ein Blick in Amt24 lohnt sich, denn hier werden die Online-Dienste bereitgestellt.


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