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Kommunale Wärmeplanung in Sachsen bekommt rechtliche Grundlage

Kommunale Wärmeplanung in Sachsen bekommt rechtliche Grundlage

Deutschland hat sich ambitionierte Ziele gesetzt: Bis 2045 soll das Land klimaneutral sein. Ein zentraler Hebel auf diesem Weg ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Gerade im Gebäudesektor, der einen erheblichen Anteil am Energieverbrauch hat, sind innovative Lösungen gefragt. Mit der vor wenigen Tagen vom Kabinett beschlossenen sächsischen Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) schafft nun auch Sachsen klare Rahmenbedingungen für die kommunale Wärmeplanung.

Die kommunale Wärmeplanung untersucht, wie die zukünftige Wärmeversorgung in einer Gemeinde klimaneutral, kosteneffizient und resilient ausgestaltet werden kann. Dabei geht es neben der langfristigen Sicherung von Effizienzpotenzialen vor allem um die Ablösung fossiler Energieträger wie Gas oder Öl. Für die Pläne werden Wärmeversorgungsgebiete gebildet und diese auf ihre zukünftig wahrscheinlichste Versorgungsart hin untersucht.

Wärmeplanung als strategisches Instrument

Die Wärmeplanung ist ein elementarer Baustein der Energiewende. Sie gibt Orientierung dafür, welche Wärmeversorgungsarten – etwa Fernwärme, Wärmepumpen oder individuelle Heizungen – in welchen Gebieten ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll sind. Für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Gewerbebetriebe bedeutet dies: Sie erhalten eine verlässliche Grundlage für Investitionsentscheidungen, etwa beim Austausch alter Heizungen oder bei der Entwicklung neuer Wohnquartiere. Die Pläne zeigen auf, wo der Ausbau von Fernwärmenetzen sinnvoll ist, wo dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen oder die Nutzung von Abwärme Potenzial haben und wie lokale Energieversorgungskonzepte umgesetzt werden können.

Rechtssicherheit und finanzielle Unterstützung

Mit der Wärmeplanungsverordnung werden die Gemeinden aufgefordert, eigene Wärmepläne zu erstellen. Sie erhalten dafür die notwendigen Rechte und Instrumente, wie es das Bundesgesetz zur Wärmeplanung vorsieht. Für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt eine Frist bis 30. Juni 2026, kleinere Gemeinden haben noch bis 2028 Zeit. Um die Kommunen bei dieser Aufgabe zu entlasten, werden die finanziellen Mehrbelastungen durch das Wärmeplanungsunterstützungsgesetz ausgeglichen.

Unabhängigkeit und lokale Wertschöpfung

Die aktuelle geopolitische Lage hat gezeigt, wie abhängig Europa von fossilen Energieträgern ist. Sachsens Energieminister Dirk Panter betont: »Durch eine konsequente Wärmewende kann Deutschland unabhängiger von Importen fossiler Brennstoffe werden, seine Energieversorgung auf nachhaltige heimische Quellen umstellen und dadurch lokale Wertschöpfung erzeugen.« Die Umstellung auf erneuerbare Energien wie Solarthermie, Geothermie, Biomasse oder die Nutzung von Abwärme macht die Wärmeversorgung nicht nur klimafreundlicher, sondern auch unabhängiger von Preisschwankungen am Weltmarkt.

Chancen für Eigentümer und Wirtschaft

Im Freistaat Sachsen werden derzeit rund 95 Prozent der Wärmenachfrage durch fossile Energieträger gedeckt. Der Anteil erneuerbarer Energien liegt bei lediglich 5,5 Prozent. Mit einem Anschlussgrad von 29 Prozent an die Fernwärme steht Sachsen im Bundesvergleich jedoch gut da. Die neue Wärmeplanungsverordnung bietet nun die Chance, diesen Vorsprung auszubauen und die Wärmewende aktiv zu gestalten. Innovative Technologien wie effiziente Wärmepumpen, Wärmespeicherung und gegebenenfalls grüne Gase eröffnen neue Möglichkeiten und senken die Betriebskosten.

Fazit: Berechenbarkeit und Perspektive für die Wärmewende

Die sächsische Wärmeplanungsverordnung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer klimaneutralen und bezahlbaren Wärmeversorgung. Wer heute in nachhaltige Heizsysteme investiert, kann nicht nur von langfristig niedrigeren Betriebskosten profitieren, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des eigenen Gebäudes und zur Erreichung der Klimaziele.


Weitere Informationen:

Website des SMWA zum Thema kommunale Wärmeplanung

Über die »Servicestelle Kommunale Wärmeplanung« der Sächsischen Energieagentur GmbH (SAENA) erhalten sächsische Akteure ein breites praxisorientiertes Informations- und Unterstützungsangebot zu Erarbeitung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung.


Vorschaubild: © iStock/Francesco Scatena

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