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Wärmeplanung in Sachsen – Austausch und Impulse für die Praxis

Wärmeplanung in Sachsen – Austausch und Impulse für die Praxis

Mit der im Juni beschlossenen sächsischen Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) hat der Freistaat klare Rahmenbedingungen für die kommunale Wärmeplanung geschaffen. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) begleitet diesen Prozess aktiv und hat in den letzten Wochen auf mehreren Veranstaltungen über rechtliche Grundlagen, Umsetzungsperspektiven und Unterstützungsmöglichkeiten informiert. Am 5. Dezember 2025 lädt die SAENA aktive Kommunen zum ersten Erfahrungsaustausch ein. Die Veranstaltung bietet praxisnahe Einblicke, Beispiele aus sächsischen Städten und Gemeinden, sowie Raum für Vernetzung. 

Sie richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter, die bereits an der kommunalen Wärmeplanung arbeiten, und soll Impulse für die nächsten Schritte in der sächsischen Wärmewende geben. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. Aufgrund begrenzter Raumkapazitäten ist eine frühzeitige Anmeldung empfohlen: https://www.saena.de/veranstaltungsdetails.php?id=1693

Drei Fragen an…

ZUKUNFTblog hat mit Thoralf Piwonka, Leiter der Projektgruppe »Energieeffizienzgesetz / Wärmeplanungsgesetz«, über die Arbeit der Projektgruppe, erfolgreich gemeisterte Herausforderungen und anstehende Aufgaben gesprochen.

Zunächst zur Geschichte und dem Anliegen der Projektgruppe: Warum und seit wann gibt es sie und mit was beschäftigt sich die Gruppe?Thoralf Piwonka: Im Jahr 2023 wurden Bundesgesetze zu Wärmeplanung und Energieeffizienz beschlossen. Die beiden Gesetze verfolgen das Erreichen der bundesrechtlich festgelegten Vorgabe der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 und zielen dabei auf eine bezahlbare und resiliente Energie- und Wärmeversorgung sowie auf die Sicherung wirtschaftlichen Wohlstands ab.

Um die Herausforderung anhand der Wärme zu verdeutlichen: Anders als beim Strom basiert die Wärmeversorgung in Deutschland derzeit zu etwa 70 Prozent auf fossiler Energie. Eine weitgehende Dekarbonisierung bis 2045 erfordert einen massiven Umbau unserer Wärmeversorgung – von den Erzeugungsanlagen über die Netze hin zu den Wärmenutzenden. Diese Transformation und die dafür erforderlichen massiven Investitionen bergen enorme Chancen, brauchen aber eine gute strategische Planung der Kommunen.

Mit Inkrafttreten der genannten Bundesgesetze standen die Länder vor der Herausforderung, diese in Landesrecht umzusetzen. Im Freistaat hat man sich entschieden, diese Aufgabe in einer Projektgruppe zu bearbeiten und diese im damaligen SMEKUL anzusiedeln. Im Zuge der Regierungsneubildung im vergangenen Jahr sind wir zusammen mit der Abteilung Energie und Klimaschutz ins SMWA gewechselt.

Zentrale Aufgabe der Projektgruppe ist es insbesondere, die rechtlichen Grundlagen für die Wärmeplanung, aber auch die Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes in Sachsen zu schaffen. Hier haben wir fachlich und rechtlich weitgehend Neuland betreten. Was uns dabei hilft, ist die interdisziplinäre Zusammensetzung unserer Projektgruppe – von Verwaltungs- und Volkswirten, Ingenieuren, über einen Juristen bis zum Politikwissenschaftler.

Was waren die größten Herausforderungen in der bisherigen Arbeit der Projektgruppe?

Thoralf Piwonka: Bei der Wärmeplanung gibt es klare zeitliche Vorgaben: Bis Mitte 2028 müssen alle Kommunen eine Wärmeplanung erstellen, die größeren Kommunen zwei Jahre eher. Insofern gab es von Anfang an einen zeitlichen Druck und zugleich vielfältige Erwartungshaltungen an die sächsischen Regelungen zur Wärmeplanung. Das alles in intensiver Abstimmung im eigenen Haus, mit anderen Ressorts, der kommunalen Familie und Fachverbänden unter einen Hut zu bekommen, war sicher die größte Herausforderung.

Im Ergebnis sind im Sommer die Sächsische Wärmeplanungsverordnung und das Wärmeplanungsunterstützungsgesetz in Kraft getreten. Sie geben den sächsischen Kommunen die rechtliche Grundlage für die Erstellung von Wärmeplänen. Zudem haben wir mit dem Mehrbelastungsausgleich die »finanzielle Ausstattung« der Kommunen zur Wahrnehmung dieser Aufgabe geregelt, sofern diese nicht als Bestandskommune bereits eine Bundesförderung erhalten haben.

Ist Ihr Auftrag damit erledigt oder stehen weitere Aufgaben für die Projektgruppe an?

Thoralf Piwonka: Es gibt weiterhin viel zu tun. Die Aufgabe Wärmeplanung kann im Grunde frühestens mit dem Erreichen der Treibhausgas-neutralen Wärmeerzeugung entfallen. Dies muss bis zum Zieljahr 2045 erledigt sein.

Die meisten Kommunen beginnen jetzt das Thema zu entdecken. Unser Anspruch ist hier, dem großen Informations- und Beratungsbedarf gerecht zu werden. Deshalb haben wir haben in den vergangenen Monaten eine umfangreiche Themenseite einschließlich FAQ aufgebaut sowie Onlineformate und Regionalveranstaltungen organisiert, in denen wir zur Wärmeplanung informiert und diskutiert haben. Dieser Kommunikationsaufgabe stellen wir uns weiterhin, zusammen mit der SAENA-Servicestelle Kommunale Wärmeplanung, die in unserem Auftrag die Kommunen berät. Zugleich bringen wir uns beispielweise bei Förderthemen ein und regeln derzeit etwa das Auszahlungsverfahren für den Mehrbelastungsausgleich. Zudem gibt es zahlreiche dauerhafte gesetzliche Vollzugsaufgaben. Auch werden die Umsetzung und Fortschreibung der Wärmeplanung sowie Fragen der Wärmenetzdekarbonisierung durch deren Betreiber zunehmend in den Fokus rücken.

Parallel dazu ist die Projektgruppe für alle Fragen rund um die Energieffizienz im Freistaat zuständig – ein Thema, das Unternehmen und Kommunen gleichermaßen betrifft. Auch dafür nutzen wir die Fachkompetenz der SAENA, um ein umfangreiches Informations- und Beratungsangebot zur Verfügung stellen zu können.Aktiv gehen wir in diesem Bereich die landesrechtliche Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes für den Freistaat an. Hier haben wir uns intensiv in die Diskussion eingebracht und mehrere Länderaustausche zu Fragen des Energieverbrauchsregisters und der Novellierung des Gesetzes organisiert. Sobald hier genügend Klarheit seitens des Bundes besteht, gehen wir in die konkrete Umsetzung. 

Vielen Dank für das Gespräch!

Die Wärmewende in Sachsen gemeinsam gestalten.

Mit der Kommunalen Wärmeplanung legen Gemeinden die Grundlage für ihre zukünftige Wärmeversorgung – kosteneffizient, resilient und klimaneutral.

Die Wärmeplanung bildet das strategische Planungsinstrument für die Gestaltung der Wärmewende vor Ort. Mit dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes sind die Kommunen in Deutschland flächendeckend zur Erstellung kommunaler Wärmepläne verpflichtet. Der Freistaat Sachsen regelt mit der Sächsischen Wärmeplanungsverordnung die rechtlichen Grundlagen für die sächsischen Kommunen. Mit der Erstellung von Wärmeplänen schaffen Kommunen den Rahmen, um bis 2045 eine verlässliche, kostengünstige und von fossilen Rohstoffen unabhängige Wärmeversorgung umzusetzen. Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung, zur rechtlichen Umsetzung in Sachsen sowie zu Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten.

Weitere Informationen:

Über die »Servicestelle Kommunale Wärmeplanung« der Sächsischen Energieagentur GmbH (SAENA) erhalten sächsische Akteure ein breites praxisorientiertes Informations- und Unterstützungsangebot zu Erarbeitung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung.

Auf der Website des SMWA zum Thema kommunale Wärmeplanung informiert die Projektgruppe umfassend zu Fragen rund um die Wärmeplanung.

Vorschaubild: © iStock/Francesco Scatena

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