Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) begrüßt den Beschluss des Deutschen Bundestages zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG). Mit der Anpassung des Ausschreibungsdesigns und der Entschärfung des sogenannten Südbonus wird ein wichtiger Beitrag für einen regionsoffenen Aufbau gesicherter Leistung in ganz Deutschland geleistet. Damit ist ein zentraler Baustein für die Umsetzung der Kraftwerksstrategie der Bundesregierung geschaffen und zugleich ein wichtiger Schritt hin zu einem fairen und wirksamen Kapazitätsmarkt erfolgt.
Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter erklärte dazu: »Wir begrüßen den Beschluss des Bundestages ausdrücklich. Die Entschärfung des Südbonus sorgt für mehr Ausgewogenheit und stärkt faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Regionen.

Das ist ein wichtiges Signal – auch für den Osten Deutschlands und für Sachsen. Wir sind erleichtert, dass zentrale Hinweise der Länder aufgegriffen wurden und der Kapazitätsmarkt nun so ausgestaltet wird, dass er Versorgungssicherheit und regionale Balance gleichermaßen gewährleistet.«
Die Anpassung des Ausschreibungsdesigns zielt darauf ab, ausreichend gesicherte Leistung insbesondere in der nord- und ostdeutschen Netzregion aufzubauen. Ohne zusätzliche steuerbare Kraftwerke wäre dort ein schneller Netzwiederaufbau im Störungsfall nicht gewährleistet.
Mit dem StromVKG ist die Einführung eines Kapazitätsmarktes vorgesehen, damit ab 2031 ausreichend steuerbare Leistung zur Verfügung steht – auch bei Dunkelflauten und nach dem Kohleausstieg. Geplant ist die Ausschreibung von 11 GW neuer steuerbarer Erzeugungskapazitäten.
Davon sollen 9 GW Langzeitkapazitäten, entsprechend rund 10 GW Kraftwerksleistung, räumlich verteilt werden: zwei Drittel im netztechnischen Süden und ein Drittel im übrigen Bundesgebiet, zu dem auch der gesamte Osten gehört. Das ursprünglich vorgesehene Ausschreibungsdesign mit dem sogenannten Südbonus hätte diese Verteilung jedoch nicht zuverlässig gewährleistet und zu strukturellen Wettbewerbsnachteilen für andere Regionen geführt.
Mit der nun beschlossenen Anpassung wird der Südbonus gezielt entschärft. Geboten aus dem netztechnischen Norden wird künftig Vorrang eingeräumt, bis der vorgesehene Anteil von einem Drittel erreicht ist. Damit wird auch einer zentralen Forderung der vier Übertragungsnetzbetreiber Rechnung getragen.
»Es darf keine strukturelle Benachteiligung ganzer Regionen geben. Ostdeutsche und sächsische Standorte müssen bei der Ansiedlung neuer Kapazitäten angemessen berücksichtigt werden. Für die Netzstabilität brauchen wir steuerbare Leistung genau dort, wo sie systemisch erforderlich ist – einschließlich Anlagen mit Schwarzstartfähigkeit, die im Ernstfall einen Netzwiederaufbau ermöglichen«, so Panter weiter.
Sachsen hatte sich wiederholt – unter anderem im Rahmen der Energieministerkonferenz sowie im Bundesratsverfahren – für eine Anpassung des Ausschreibungsdesigns eingesetzt.
Ziel bleibt ein ausgewogenes Marktdesign, das Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und regionale Ausgewogenheit gleichermaßen gewährleistet.
