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Internationaler Tag der Biodiversität: Unternehmen, die sich für Biodiversität einsetzen, schützen auch das Klima

Internationaler Tag der Biodiversität: Unternehmen, die sich für Biodiversität einsetzen, schützen auch das Klima

Der Erhalt der Biodiversität ist eine elementare Voraussetzung für Erfolge beim Klimaschutz und bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Unter der Biodiversität verstehen die Vereinten Nationen die Vielfalt aller lebenden Organismen, Lebensräume und Ökosysteme auf dem Land, im Süßwasser, in den Ozeanen sowie in der Luft.

So setzt sich zum Beispiel die SKU GmbH & Co. KG als Betreiber des Kieswerkes am Standort Leipzig-Hirschfeld für den Erhalt der Ökosysteme und ihrer Artenvielfalt ein. Aufgrund der dynamischen Abbautätigkeit und ganz im Sinne eines sogenanntes Wanderbiotop-Konzepts werden hier Kleingewässer neu angelegt, in der eine lokal bedeutende Population der streng geschützten Kreuz- und Wechselkröte sowie dem Laubfrosch ihre Lebensräume gefunden haben. Aber auch der Flußregenpfeifer geht hier auf Jagd und brütet auf Rohboden in Gewässernähe. Der Rohstoffabbau lässt während des laufenden Betriebes genau die für diese Populationen wichtigen Lebensräume regelmäßig neu entstehen. Neben einer generell sehr großen biologischen Vielfalt weiterer Tiergruppen beherbergt der Standort dank eines ausgedehnten Schilfgürtels mit der Rohrweihe ein ganz besonderes Highlight.

Das Gesamtkonzept »Artenvielfalt« als Teil des betrieblichen Managements des Unternehmens wird weiter ausgebaut: so befindet sich aktuell ein Lehrpfad in Vorbereitung und ein Standplatz für Bienenstöcke wird auf dem Betriebsgelände errichtet.

Im Jahr 2019 wurde SKU für ihre Arbeit in der Kategorie Wiederrichtung durch den Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. mit dem 2. Platz des Deutschen Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet.

Dieses Beispiel aus der Baustoffindustrie zeigt, dass bei einer strukturierten und kontinuierlichen Reduzierung der negativen Auswirkungen wirtschaftlicher Tätigkeit auf die Biodiversität, durch umgesetzte Maßnahmen, die dem Verlust von biologischer Vielfalt entgegenwirken, auch sichtbare Erfolge benannt werden können.

Mit der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) greift für viele Unternehmen schrittweise ab 2024 die Berichtspflicht auch zum Thema Biodiversität. Bereits niederschwellige Maßnahmen wie die Errichtung von Blühstreifen oder extensiven Feldrainen, das bewusste Anlegen von Totholzhaufen oder die Installation von Nistkästen sind zur Steigerung der Biodiversität auf Betriebsgrundstücken geeignet.

Hintergrund:

Seit 2001 wird der 22. Mai als Internationaler Tag der biologischen Vielfalt gefeiert. Er erinnert an den 22. Mai 1992, an dem der Text des Übereinkommens über die biologische Vielfalt der Vereinten Nationen offiziell angenommen wurde.


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