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#ZUKUNFTblog

Wie werden in Sachsen Straßen gebaut?

Wie werden in Sachsen Straßen gebaut?

Mobilität gehört zu den Aufgaben der Daseinsvorsorge. Dem Verkehrsträger Straße kommt dabei eine herausragende Bedeutung zu, insbesondere im ländlichen Raum. Das Straßennetz gewährleistet die Erreichbarkeit und Verbindung aller Siedlungsgebiete, Wirtschaftsstandorte, touristischen und sonstigen Ziele. Es ist als Rückgrat des Wirtschafts- und Individualverkehrs in Sachsen ein wichtiger Standortfaktor und bildet die Grundlage für den straßengebundenen öffentlichen Verkehr. Im #ZUKUNFTblog schauen wir genau hin, wie in Sachsen Straßen geplant, gebaut und unterhalten werden.

Wesentliche Ziele bei der Erhaltung und dem Ausbau von Straßen sind die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die Gewährleistung der Erreichbarkeit aller Orte und die leistungsfähige Abwicklung der Verkehrsströme. Dem Verkehrsaufkommen angemessene Ausbaustandards sorgen für einen sicheren Verkehrsablauf bei möglichst geringem Flächenverbrauch und Schadstoffausstoß. Der verstärkte Anbau von Radwegen soll dazu beitragen, eine umweltfreundliche Mobilität zu unterstützen und unnötige Emissionen zu vermeiden.

Bild: SMWA | Ronald Bonss

Welche Straßen gibt es – und wer kümmert sich um sie?

Die Zuständigkeiten für die Straßen sind im Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und im Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG) geregelt.

Autobahnen

Die Autobahnen werden seit 2021 durch die Autobahn GmbH des Bundes verwaltet. Der überwiegende Teil der Autobahnen in Sachsen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Niederlassung Ost. Im Bereich Vogtland ist die Niederlassung Südbayern zuständig.

Bundes- und Staatsstraßen

Die Straßenbauverwaltung des Freistaates Sachsen ist verantwortlich für die Erhaltung und den Ausbau des überörtlichen Netzes der Bundes- und Staatsstraßen. Das umfasst neben dem Bau auch die Planung von Maßnahmen, die Anlage von Radwegen sowie die Anlage und Pflege umfangreicher Renaturierungsmaßnahmen für versiegelte Flächen und andere durch den Straßenbau notwendige Eingriffe in die Natur.

Für Bundesstraßen geschieht dies im Auftrag und mit der Finanzierung des Bundes. Die etwa 2.300 km Straße und 880 Brücken dienen hauptsächlich der großräumigen Verbindung zentraler Orte in Sachsen sowie der Verbindung mit anderen Zentren in Deutschland und Europa.

Das sächsische Staatsstraßennetz hat eine Länge von rund 4.800 Kilometern mit etwa 1.620 Brücken und weiteren Ingenieurbauwerken wie z. B. Tunnel, Stützbauwerke oder Verkehrszeichenbrücken. Es verbindet vor allem Orte innerhalb Sachsens miteinander und mit dem Bundesstraßennetz. Die Finanzierung erfolgt aus dem Landeshaushalt des Freistaates Sachsen.

Ortsdurchfahrten, Kreis- und Gemeindestraßen

Die Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen werden in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern durch die Städte selbst verwaltet, bei Staatsstraßen ist dies ab etwa 30.000 Einwohnern der Fall.

Kreisstraßen liegen in der Zuständigkeit des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt.

Gemeindeverbindungs- und Gemeindestraßen sowie selbständige Rad- und Gehwege werden durch die Stadt oder Gemeinde verwaltet, in deren Gebiet sie sich befinden.

Informationen zum Kommunalen Straßenbau: https://www.mobilitaet.sachsen.de/kommunaler-strassenbau-4267.html

Bundes- und Staatsstraßen

Das Straßennetz ist wichtiger Bestandteil des integrierten und vielfach verzweigten Verkehrssystems. Es trägt die Hauptlast des Verkehres im Freistaat Sachsen. Ein Industrie- und Transitland wie Sachsen ist auf ein leistungsfähiges Straßennetz angewiesen. Die Komplettierung der überregionalen Verbindungsachsen im Freistaat Sachsen und die Einbindung in transeuropäische Straßennetze sind damit von besonderer verkehrspolitischer Bedeutung.

Zentrale Zukunftsaufgabe im Freistaat Sachsen ist die Erhaltung und die Verbesserung des Straßenbestandes. Der bedarfsgerechte Aus- und Neubau soll die Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit des Bundes- und Staatsstraßennetzes gewährleisten.

Die Ausbau- und Erhaltungsstrategie verfolgt das Ziel, die Mobilität im Freistaat Sachsen dauerhaft sicherzustellen. Sie zeigt transparent und nachvollziehbar auf, wie der Zustand der Staatsstraßen langfristig verbessert werden kann. Der Schwerpunkt ist auf die Erhaltung des bestehenden Straßennetzes ausgerichtet und somit als zentrale Zukunftsaufgabe definiert. Dabei werden die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplanes beachtet bzw. berücksichtigt.

Neubau der Ortsumgehung Pirna, Bild: SMWA

Wie wird herausgefunden, ob eine Straße baufällig ist? Wie wird die Erneuerung geplant?

Für die Einschätzung des Straßenzustands findet regelmäßig im 4-Jahres-Rhythmus eine Befahrung des gesamten Netzes der Bundes- und Staatsstraßen mit speziellen Messfahrzeugen statt. Dabei werden werden verschiedene Zustandsmerkmale (z.B. Spurrinnen, Ebenheit und Griffigkeit uvm.) erfasst und bewertet. Die Bewertung erfolgt nach einem einheitlichen Maßstab mit Schulnoten von 1 bis 5. Im Ergebnis lassen sich aus diesen Noten der Substanzwert und der Gebrauchswert der Straße ermitteln. Der Substanzwert beschreibt dabei den Zustand der Straßenoberfläche, während der Gebrauchswert die Sicherheit und den Fahrkomfort für die Nutzerinnen und Nutzer widerspiegelt. Beide zusammen bilden die Gesamt-Zustandsnote der Straße.

Anhand dieser Bewertung wird der Erneuerungsbedarf für jeden Straßenabschnitt ermittelt. Ergänzend tragen die Streckenkontrollen durch die Straßenmeistereien und Informationen von Bürgerinnen und Bürgern zur Einschätzung bei. Ist der Straßenzustand sehr schlecht, können vorübergehend Maßnahmen wie Geschwindigkeits- oder Gewichtsbeschränkungen notwendig sein. Aus dem Vergleich aller Zustandsnoten lässt sich ableiten, auf welchen Straßen in Sachsen Erneuerungs­maßnahmen am dringlichsten sind.

Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Staatsstraße wann erneuert wird?

Bild: Sächsische Staatskanzlei

Das sächsische Staatsstraßennetz ist formal – unabhängig vom Zustand der Straßen – anhand der Verkehrsbedeutung, also der Verbindung von Grund-, Mittel- und Oberzentren sowie der Verkehrsbelegung, in drei Netzklassen S1, S2 und S3 eingeteilt. Im Rahmen der alle vier Jahre stattfindenden Zustandserfassung und -bewertung werden die Straßen in verschiedenen Zustandsmerkmalen (ZEB) erfasst und der Erhaltungsbedarf bewertet. Innerhalb der Netzklassen werden daraufhin die Dringlichkeiten zur Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen festgelegt und eine Rangfolge ermittelt. Die darauf aufbauende Ausbau- und Erhaltungsstrategie Staatsstraßen 2030 liefert systematische und objektive Lösungsansätze, um Ressourcen wirtschaftlich, nachhaltig und zielführend einzusetzen.

Dabei sind alle drei Netzklassen wichtig. Keines dieser Netze wird vernachlässigt. Der bedarfsgerechte Ausbau in den Netzklassen S1 und S2 stellt auf die zukunftsorientierte Leistungsfähigkeit des Hauptnetzes ab. Parallel wird in allen drei Netzklassen eine bedarfsgerechte Erhaltung im vorhandenen Straßenraum vorgenommen. Somit lässt sich insbesondere in der Fläche und im ländlichen Raum die Erreichbarkeit der Orte verbessern und langfristig sicherstellen.

Als maßgeblicher Handlungsrahmen für die sächsische Straßenbauverwaltung bis 2030 ist die Ausbau- und Erhaltungsstrategie nicht statisch angelegt, sondern bedarf der regelmäßigen Überprüfung (z. B. bei Änderung von Verkehrsbelegungen, Unfallgeschehen, Straßenzustandsentwicklung usw.). Sie richtet sich an Planerinnen und Planer, Baubetreuende und Entscheidungsträger der sächsischen Verwaltung und ist bei allen Staatsstraßen anzuwenden.

Wie wird festgelegt, wo neue Bundesstraßen gebaut werden?

Das zentrale Steuerungsinstrument für die Planung und Finanzierung von Neu- und Ausbaumaßnahmen im Bereich Straße, Schiene und Wasserstraße ist der Bundesverkehrswegeplan. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat nach breiter Öffentlichkeitsbeteiligung und einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) den Bundesverkehrswegeplan 2030 erstellt. Dieser wurde am 3. August 2016 durch das Bundeskabinett verabschiedet. Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2016 mit den drei Ausbaugesetzen Straße, Schiene und Wasserstraße die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP 2030) beschlossen. Die Ausbaugesetze sind am 31. Dezember 2016 in Kraft getreten.

Von insgesamt 79 angemeldeten Straßenbauvorhaben wurde für 71 Vorhaben ein Bedarf ermittelt, 8 Maßnahmen fanden keine Aufnahme in die Dringlichkeitslisten. Vordringlich eingeordnet wurden 36 Vorhaben, von den 35 Maßnahmen im Weiteren Bedarf besteht für 19 Projekte das Planungsrecht.

Wie kommt es zu einem Bauvorhaben?

Die Bürgerinnen und Bürger haben zu Recht den Anspruch, dass die von ihnen erwirtschafteten Steuergelder wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt werden. Wie aber lässt sich das absichern? Welche Faktoren entscheiden über Zweck und Ausgestaltung eines Straßen-, Radweg- oder Brückenbauvorhabens? Grundsätzlich gilt: Die verkehrliche Situation muss sich durch die geplante Baumaßnahme nachweislich verbessern, während sich für Umwelt einschließlich der menschlichen Gesundheit unterm Strich keine Nachteile daraus ergeben dürfen oder mindestens die Vorteile für viele Menschen oder/und höhere Entlastungen der Umwelt mit dem Vorhaben erreicht werden.

Von einer verkehrlichen Verbesserung ist die Rede, wenn etwa die Fahrbahn breiter und damit für den Begegnungsverkehr sicherer wird, wenn begradigte Kurven die Sicht verbessern, von der Fahrbahn getrennte Radwege mehr Sicherheit für Radlerinnen und Radler schaffen oder auch, wenn Verkehr aus engen und kreuzungsreichen Ortslagen hinaus auf freie Strecken außer Orts verlagert werden kann.

Allem voran geht die Bedarfsprüfung und Voruntersuchung. Das Projekt steht noch ganz am Anfang. Kommunen und Wirtschaft, Unfallkommission oder die Straßenbauverwaltung selbst haben einen Bedarf festgestellt. Dieser muss für Neubauprojekte oder Verlegungen vom Bundesverkehrsministerium bzw. vom Freistaat Sachsen zunächst grundsätzlich bestätigt werden. Dies erfolgt mit den gesetzlich durch die Politik vorzugebenden Bedarfsplänen. Die wichtigsten Mittel sind der Bundesverkehrswegeplan und der Landesverkehrsplan Sachsen. Die zu bauenden Strecken werden damit festgelegt und mit einer Dringlichkeitsstufe versehen.

Bild: SMWA

Planungs- und Bauverfahren

Von der Variantensuche bis zum ersten Spatenstich durchläuft ein Bauvorhaben mehrere Planungsphasen. Die Beteiligung der verschiedenen Interessenvertreter, die Erarbeitung der planerischen Lösung und das Baurechtsverfahren erstrecken sich meist über einen langen Zeitraum, so dass es mitunter Jahre dauern kann, bis die ersten Fahrzeuge über die fertiggestellte Straße rollen.

Die Voruntersuchung zum Bauvorhaben legt den Untersuchungsraum für mögliche Trassenkorridore fest und ermittelt alle relevanten Datengrundlagen (Topografie, Bebauung, Flächennutzung, Umweltbelange, Gewässer, Konfliktpotentiale usw.)

Von der Variantensuche bis zum ersten Spatenstich – die einzelnen Phasen eines Planungs- und Bauverfahrens

Voruntersuchung (Variantensuche)

Die Voruntersuchung zum Bauvorhaben legt den Untersuchungsraum für mögliche Trassenkorridore fest und ermittelt alle relevanten Datengrundlagen (Topografie, Bebauung, Flächennutzung, Umweltbelange, Gewässer, Konfliktpotentiale usw.)

Vorplanungsunterlagen

Die Daten aus der Voruntersuchung werden benötigt, um anschließend die Vorplanung zu erstellen. Nun werden mögliche Trassenkorridore bzw. Gestaltungsvarianten gesucht und auf ihre Vor- und Nachteile nach den Kriterien

  • Verkehrliche Wirksamkeit (Verlagerungs- und Entlastungseffekte, Streckenqualität, Erreichbarkeit)
  • Bevölkerung (Auswirkungen auf streckennahe Siedlungslagen)
  • Umwelt (Schutzgüter nach UVPG)
  • Raumordnung (örtliche, regionale und überregionale Flächennutzungs- und Entwicklungsziele)
  • Wirtschaftlichkeit (Kosten für Bau und Unterhaltung der Verkehrsanlage)

untersucht und bewertet. Im Ergebnis legt der Vorhabenträger (LASuV, DEGES oder LISt) dem Landes- bzw. Bundesverkehrsministerium die Vorplanungsunterlage mit dem Votum für eine Vorzugsvariante vor.

Vorentwurf (Entwurfsplanung)

Nach der Bestätigung der Vorzugsvariante wird im nächsten Schritt der Vorentwurf entwickelt. Erst jetzt erhält die Vorzugsvariante ihre konkreten räumlichen und technischen Eigenschaften, die Brücke erhält ihre Abmessungen und ihr gestalterisches Gesicht, die Straße ihren genauen Verlauf, Entwässerung und Ausstattung. Auch Maßnahmen für den Schutz von Umwelt, Grundwasser und Anwohnern werden jetzt geplant.

Genehmigungsunterlagen (Baurechtsverfahren)

Wenn der Vorentwurf intern abgestimmt und nach der Anhörung der Träger öffentlicher Belange abgeschlossen ist, entsteht auf dieser Grundlage die Genehmigungsunterlage, mit der dann der Planfeststellungsantrag bei der Landesdirektion Sachsen gestellt werden kann, um Baurecht zu erlangen. Bei kleineren Vorhaben kann das Baurecht im Einvernehmen mit den maßgeblichen Trägern öffentlicher Belange im vereinfachten Verfahren hergestellt werden.

Die Planfeststellungsbehörde hat die Aufgabe, alle öffentlichen und privaten Interessen abzuwägen und im Verfahren zu prüfen, ob die Planer alle Faktoren bei der Abwägung ihrer Entscheidungen beachtet haben. Eingriffe etwa in privates Eigentum und in die Natur werden noch einmal besonders kritisch hinterfragt.

Wenn die Landesdirektion nach Abschluss des von ihr durchgeführten öffentlich-rechtlichen Auslegungs- und Anhörungsverfahrens keine Hürden mehr sieht, das Vorhaben zu erlauben, erteilt sie Baurecht und legt den Beschluss erneut öffentlich aus. 

Bis einen Monat nach dem Auslegungsende haben in ihren Rechten betroffene Personen die Möglichkeit, gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage einzureichen.

Seit der Jahrtausendwende haben zusätzlich auch Umweltverbände verstärkte Möglichkeiten, im Namen ihrer Verbandsmitglieder und –ziele gegen Planfeststellungsbeschlüsse zu klagen, selbst wenn sie ihre Einwände im Planfeststellungsverfahren nicht vorgebracht hatten. Umso akribischer achten Planer und Planfeststeller auf die Einhaltung aller Umweltvorschriften.

Ausführungsunterlagen (Bauvorbereitung)

Auf der Baugenehmigung basierend können nun die Ausführungsunterlagen erstellt und die Bauarbeiten im Detail geplant werden. Nur wenn die Finanzierung für das Bauvorhaben im Landes- bzw. Bundeshaushalt sichergestellt ist, können die Ausschreibungsverfahren für die Bau- und Bauüberwachungsleistungen starten. In deren Ergebnis kann der wirtschaftlichste Bieter, der nach den inhaltlichen und terminlichen Vorgaben den Auftrag zu erfüllen bereit ist, den Zuschlag erhalten.

Bau

Einige Wochen später rollt dann endlich der erste Bagger. Der Bau kann beginnen. Dabei ist in der Regel ein Bauleiter seitens des Auftraggebers der zentrale Ansprechpartner für alle Belange rund um die Baustelle, die Umleitungsführung und die Abstimmungen mit Kommunen, Schülerverkehrsunternehmen und Anliegern. Außerdem überwacht er den Bauablauf, prüft die Qualität der erbrachten Leistungen und steht in ständigem Kontakt zum Baubetrieb.

Bild: SMWA | Götz Schleser

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