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Bundesrat stimmt für Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Bundesrat stimmt für Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Der Bundesrat hat am 7. Juli 2023 wichtige Gesetzesvorhaben beschlossen, die zum einen die Aus- und Weiterbildung stärken und zum anderen die Einwanderung von qualifizierten Fach- und Arbeitskräften aus dem Ausland erleichtern sollen. Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig betonte in seiner Rede im Bundesrat die Bedeutung des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz für die Bundesrepublik: »Wir brauchen offene Türen für Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland«

Martin Dulig im Bundesrat in Berlin: »Der Schlüssel für die Sicherung unseres Wohlstandes und unserer sozialen Sicherungssysteme sind motivierte und gut qualifizierte Arbeits- und Fachkräfte. Da passt es gut, dass wir in unserer heutigen Sitzung auch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung verabschieden. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Qualifizierung inländischer Beschäftigter. Doch das reicht bei Weitem nicht aus, um die entstehenden Lücken bei den Fach- und Arbeitskräften zu schließen. Rund sieben Millionen Personen werden nach den derzeitigen Prognosen bis 2035 – also in nur 12 Jahren – aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Unsere inländischen Fach- und Arbeitskräfte, und seien sie noch so gut qualifiziert, können dieses Problem alleine nicht lösen. Was wir brauchen sind offene Türen für Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland. Deutschland muss sich zu einem modernen Einwanderungsland entwickeln, wie es uns andere Länder schon seit Jahrzehnten vormachen.«

Das vorliegende Gesetz erleichtert die Zuwanderung ohne Beschränkung auf bestimmte Branchen oder Qualifikationen. Dulig weiter in seiner Rede im Bundesrat: »Wir schaffen mit dem Gesetz Zuwanderungserleichterungen, die weit über das hinausgehen, was uns die EU-Richtlinie vorgibt. Der demografische Wandel lässt uns gar keine andere Möglichkeit. Ich freue mich daher, dass wir heute ein modernes und zukunftsweisendes Einwanderungsgesetz verabschieden können.«

Minister Dulig hob die Bedeutung von fairen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen als »zentrale Leitplanken« hervor: »Das ist mit den Regelungen zur Tarifbindung und den Anforderungen zur Sozialversicherungspflicht gut gelungen.«. Angesichts der Arbeitsmarktsituation und Wirtschaftsstruktur der ostdeutschen Länder war dabei aber auch wichtig, auf der letzten Gesetzesetappe noch einmal über die festzulegenden Gehaltsschwellen zu diskutieren. »Ich bin froh, dass wir hier mit der Absenkung der Einkommensschwelle für die Blaue Karte auf 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze statt der ursprünglichen 56,6 Prozent einen guten und wichtigen Kompromiss aushandeln konnten.«

»Eines dürfen wir allerdings nicht vergessen. Es kommen nicht in erster Linie Arbeits- und Fachkräfte, sondern es kommen Menschen, oft auch mit ihren Familien. Die geschaffenen Einwanderungserleichterungen werden nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn uns mit einer über die Grenzen hinaus sichtbaren Willkommenskultur eine nachhaltige Integration dieser Menschen gelingt. Bei dieser Aufgabe helfen gesetzliche Regelungen eher weniger. Hier braucht es das Engagement aller in der Gesellschaft«, so Minister Dulig.

1035. Sitzung des Bundesrates in Berlin, 07.07.2023.

Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland

Fachkräfte sollen schneller und unbürokratischer in Deutschland arbeiten können. Mit einem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sollen bestehende Hürden abgebaut und die Verdienstgrenze für die Blaue Karte abgesenkt werden. Wer zwei Jahre Berufserfahrung und einen Abschluss im Heimatland hat, kann als Fachkraft nach Deutschland kommen. Neu eingeführt wird eine Chancenkarte mit einem Punktesystem.

Es wird künftig für die Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland im Wesentlichen drei Wege geben:

  1. Qualifikation

    Mit der blauen Karte EU können etwa IT-Spezialisten, die in Deutschland derzeit besonders gefragt sind, bereits heute mit anerkannten Abschluss nach Deutschland kommen. Für sie wird die Gehaltsschwelle gesenkt, die Dauer der Berufserfahrung gekürzt und auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet. Künftig gilt: Wer einen Abschluss hat, kann jede qualifizierte Beschäftigung ausüben.
  2. Erfahrung

    Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Ausland erworbenen und dort staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, kann künftig als Fachkraft kommen. Der Abschluss muss nicht mehr zuvor in Deutschland anerkannt werden. Das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren. Mit einer Gehaltsschwelle wird sichergestellt, dass diese Fachkräfte langfristig eine gute Perspektive auf dem Arbeitsmarkt haben. Wer die notwendige Gehaltsschwelle nicht erreicht, muss auch weiterhin seinen Berufsabschluss anerkennen lassen. Damit das Anerkennungsverfahren den Arbeitsbeginn nicht verzögert, wird die Möglichkeit einer Anerkennungspartnerschaft zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern geschaffen.
  3. Potenzial

    Für Menschen, die noch kein konkretes Arbeitsplatzangebot haben, aber Potenzial für den Arbeitsmarkt mitbringen, wird eine Chancenkarte eingeführt. Diese basiert auf einem Punktesystem. Zu den Kriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und Potenzial der Lebens- oder Ehepartnerinnen oder -partner. 

»Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz legen wir den Grundstein für ein modernes Einwanderungsland, das qualifizierte Zuwanderung nicht nur hinnimmt, sondern auch will«, erklärt dazu Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Weitere Informationen auf der Schwerpunkt-Seite der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/fachkraefteeinwanderungsgesetz-2182168

Bilder: © Bundesrat | Florian Gaertner


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