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Sachsen startet Modellversuch Foilen 2023

Sachsen startet Modellversuch Foilen 2023

Der Freistaat Sachsen ist im Lausitzer Revier als auch im Mitteldeutschen Revier von einer Vielzahl sich entwickelnder Seenlandschaften geprägt. In den letzten Jahren haben sich diese Seen zu vielfältigen Wassersportdestinationen entwickelt. Sie tragen damit wesentlich zur Erhöhung der touristischen Attraktivität bei. Bislang war jedoch das Foilen auf Sachsens Seen verboten. Das ändert sich nun.

»ˏWassersport für Alleˊ – um diesem Slogan weiter folgen zu können, ist es notwendig, auf Entwicklungen im Wassersport zu reagieren«, so Staatssekretärin Ines Fröhlich. »Dabei ist es uns wichtig, neue Trendsportarten nicht auszugrenzen, sondern gemeinsam einen Weg der Ermöglichung zu finden. Gerade das Foilen entwickelte sich in den vergangenen Jahren zu einer trendigen Sportart. Jetzt ist es uns gelungen, eine Lösung für die Ausübung dieses Sports zu finden.«

Um auch das Foilen zu ermöglichen wird ein Modellversuch Foilen 2023 gestartet, der die Ausübung rechtssicher genehmigt und an einfache Bedingungen geknüpft ist. Dieser Modellversuch umfasst die Wassersportsaison von April bis Mitte Oktober 2023. Insbesondere soll damit auch der Naturhaushalt und der Naturschutz berücksichtigt werden. Das Foilen (Foilen, Wing-Foilen und Foil-Surfen) wird danach genehmigungsfrei zugelassen. Das Kite-Foilen wird dem Kite-Surfen gleichgestellt und somit auf genehmigten Kite-Surf-Strecken ermöglicht.


Dank eines Tragflügels unter dem Board, dem sogenannten Foil, hebt sich das Board schon bei kleinen Geschwindigkeiten aus dem Wasser und gleitet über der Wasseroberfläche.
Bild: www.istockfoto.com | Trevor Howard Jones
Staatssekretärin Ines Fröhlich

Ines Fröhlich: »Mit diesem Modellversuch schaffen wir eine rechtssichere Ausübung des Foilens im Einklang mit der Sächsischen Schifffahrtsverordnung. Gemeinsam mit den Verbänden haben wir uns sowohl die Technik als auch die Ausübung des Sports genau angesehen. In der Gesamtbewertung haben wir uns darauf verständigt, diesen Modellversuch vorzunehmen und die praktische Durchführung auf den Gewässern zu beobachten. Ich danke insbesondere dem Segler-Verband-Sachsen e.V. für die konstruktive Zusammenarbeit.«

Die Möglichkeit des Foilens wird am Gemeingebrauch der Gewässernutzung festgemacht. Auf welchen Seen der Gemeingebrauch dies zulässt, liegt in der Entscheidung der Wasser- und Schifffahrtsbehörden, da diese die entsprechenden Genehmigungen ausstellen. Aus Gründen des Naturschutzes sind die Gewässer Berzdorfer See, Partwitzer See, Seelhausener See sowie die Talsperre Quitzdorf vom »Modellversuch Foilen 2023« ausgenommen.

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Vorschaubild: Symbolbild – www.istockfoto.com | Chameleon Pictures


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