Sachsen hat die Rückzahlung von zu viel erhaltenen Corona-Soforthilfen deutlich erleichtert und damit auf die langjährigen Sorgen vieler Unternehmen und Selbständiger reagiert. Das Wirtschaftsministerium hat gemeinsam mit der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Mitte 2025 die Rückzahlungsregeln vereinfacht und zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, Betroffene finanziell zu entlasten. In besonderen Fällen kann inzwischen sogar vollständig auf eine Rückforderung verzichtet werden.
Schlagwort: Corona-Hilfen
Mit dem »Soforthilfe-Zuschuss Bund« im Jahr 2020 sollten durch den ersten Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 zu erwartende Liquiditätsengpässe von Kleinstunternehmen und Soloselbständigen abgefedert werden. Ein Engpass bestand, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb in drei Monaten (Leistungszeitraum) nicht ausreichten, um die Ausgaben aus dem betrieblichen Sach- und Finanzaufwand wie beispielsweise betriebliche Mieten/Pacht, Energiekosten, Leasing- und Finanzierungsraten zu bedienen
Ende Juni hat das SMWA veranlasst, dass die mit der Umsetzung beauftragte Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) die Rückforderungen der Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes vorläufig aussetzt. Am 10. Juli informierte der sächsische Wirtschaftsminister Dirk Panter bei der SAB in Leipzig über das weitere Vorgehen beim Bundesprogramm »Soforthilfe-Zuschuss Bund«.
