Ob neue Kompetenzen für den Job oder eine Qualifizierung für das Ehrenamt: Ab dem 1. Januar 2027 haben Beschäftigte in Sachsen erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Qualifizierungszeit. Vollzeitbeschäftigte erhalten dafür drei Arbeitstage im Kalenderjahr; bei einer kürzeren Wochenarbeitszeit verringert sich der Anspruch anteilig. Damit wird lebenslanges Lernen in Sachsen verbindlicher.
