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#ZUKUNFTblog

Baubeginn für die Erhaltungsinvestition der Eisenbahnstrecke Nossen – Meißen

Die Eisenbahnstrecke Döbeln – Meißen gehört zu den Schienenstrecken im Freistaat Sachsen, die langfristig wieder für den Personenverkehr aktiviert werden soll. Im Sommer 2022 haben das sächsische Verkehrsministerium und die Nossen-Riesaer Eisenbahn-Compagnie GmbH (NRE) einen Planungsvertrag für die Reaktivierung der Strecke Döbeln – Meißen für den Schienenpersonennahverkehr abgeschlossen.

Da sich die Strecke aktuell in einem schlechten Erhaltungszustand befindet, wurden mit dem Eisenbahninfrastrukturbetreiber NRE vorgezogene Erhaltungsinvestitionen auf dem Streckenteil Nossen – Meißen vereinbart. Vor allem um den Zugang per Schiene zum strategisch wichtigen Tanklager der Firma VARO Energy Tankstorage GmbH in Bodenbach sicherzustellen. Die entsprechenden Planungs- und Vermessungsarbeiten sind inzwischen erfolgt und die Baumaßnahmen können nun durchgeführt beginnen. Heute erfolgte in Deutschenbora der symbolische Baubeginn für die Maßnahmen.

Zwischen Zukunftsprojekten und Alltagsproblemen: Wohin steuert Sachsens Schienenverkehr? Diese Frage diskutiert Sachsens Verkehrsminister Martin Dulig mit Expertinnen und Experten aus dem Freistaat in der neuen Ausgabe von »Martin Dulig | Konkret«. Im Fokus steht dabei nicht nur die Neubaustrecke Dresden-Prag, sondern auch die Reaktivierung ausgedienter Strecken, die Elektrifizierung von Strecken im Land und die Lehren des Deutschlandtickets ein Jahr nach dessen Einführung.

Streckenreaktivierung: Gutachten liegen vor

Im August 2021 hatten sich Verkehrsminister Martin Dulig und die verkehrspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen darauf verständigt, mehrere Schienenstrecken aus einer Erstbewertung von 22 potentiell zu aktivierenden sächsischen Eisenbahnstrecken intensiv und detailliert auf eine Aktivierungsmöglichkeit hin zu untersuchen. Die vertieften Untersuchungen sind notwendig, um unter anderem die Voraussetzungen für infrage kommende Förderungen des Bundes, zum Beispiel im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG), zu schaffen. 

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