Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG erhält für Maßnahmen zur Grunderneuerung ihres Liniennetzes Fördermittel von Bund und Land in Höhe von rund 14 Millionen Euro. Die Fördermittel werden vom Bund aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und vom Land bereitgestellt. Der Finanzierungsantrag für das Grunderneuerungspaket wurde im Jahr 2024 beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur Programmaufnahme eingereicht und entsprechend der Beantragung genehmigt. Damit werden knapp 10 Millionen Euro vom Bund bereitgestellt. Der Freistaat Sachsen übernimmt zusätzlich einen Kofinanzierungsanteil von über 4 Millionen Euro.
Verkehrsminister Martin Dulig: »Investitionen in eine moderne, saubere und klimafreundliche Infrastruktur sind Investitionen in die Zukunft. Sie ermöglichen nicht nur Mobilität, sondern sind auch die Grundlage für ein effizientes und umweltfreundliches Verkehrsnetz, das ein attraktives ÖPNV-Angebot ermöglicht. Der Freistaat Sachsen unterstützt den ÖPNV deshalb durch gezielte Förderprogramme sowohl bei Fahrzeugen, Technik und Infrastruktur. Denn wir wollen auch weiterhin einen attraktiven ÖPNV ohne Abbestellungen anbieten.«
Die konkreten Förderbeträge verteilen sich auf folgende Maßnahmen:
Grunderneuerung Liniennetz und Bahnstromversorgung – Paket 2023
- »Meißner Straße in Radebeul zwischen Gleisschleife Radebeul-Ost und Eduard-Bilz-Straße«: rund 4,4 Millionen Euro (davon ca. 2,9 Millionen Euro aus Bundesmitteln und ca. 1,46 Millionen Euro aus Landesmitteln)
- Stadtbahntauglicher Ausbau der Haltestelle Fetscherplatz mit Nicolaistraße: rund 6 Millionen Euro (davon ca. 4 Millionen Euro aus Bundesmitteln und 2 Millionen Euro aus Landesmitteln)
- Wehlener Straße zwischen Schlömilchstraße und Rittershausstraße: rund 1 Million Euro (davon ca. 680.000 Euro aus Bundesmitteln und 340.000 Euro aus Landesmitteln)
- Erneuerung Lennéstraße Abschnitt zwischen Kaitzbach bis Parkeisenbahn: rund 1,4 Millionen Euro (davon ca. 964.000 Euro aus Bundesmitteln und ca. 482.000 Euro aus Landesmitteln)
- Erneuerung der Österreicher Straße von Leubener Straße bis Gleisschleife Laubegast: rund 1,2 Millionen Euro (davon ca. 830.000 Euro aus Bundesmitteln und ca. 415.000 Euro aus Landesmitteln)
- Gleichrichterunterwerk GUW (9) Bühlau: rund 325.000 Euro (davon ca. 217.000 Euro aus Bundesmitteln und ca. 108.000 Euro aus Landesmitteln)
Hintergrund Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG):
Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden bietet der Bund den Ländern im Rahmen des GVFG die Möglichkeit, Großvorhaben der Infrastruktur des schienengebundenen ÖPNV anteilig mit Bundesfinanzhilfen zu finanzieren. Mit dem rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Dritten Gesetz zur Änderung des GVFG wurden diese Möglichkeiten noch wesentlich verbessert. Es wurde eine Vielzahl neuer Fördertatbestände zur Verbesserung des schienengebundenen ÖPNV geschaffen. Zusätzlich wurde der Betrag der zur Verfügung gestellten Bundesfinanzhilfen stark erhöht, die Mindestvorhabengröße abgesenkt und die Fördersätze für die einzelnen Fördertatbestände erhöht. Dadurch sind die Länder und Kommunen in die Lage versetzt worden, den ÖPNV noch umfassender zu verbessern und attraktiv zu gestalten.