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Kommunaler Straßenbau: Freistaat stärkt kommunale Selbstverwaltung und erhöht Planungs- und Finanzierungssicherheit

Kommunaler Straßenbau: Freistaat stärkt kommunale Selbstverwaltung und erhöht Planungs- und Finanzierungssicherheit

Während der Freistaat für den Unterhalt des Bundes- und Staatsstraßennetzes verantwortlich ist, ist es Aufgabe der Städte, Landkreise und Gemeinden, den Erhalt und die Instandsetzung der kommunalen Straßen sicher zu stellen. Der Freistaat Sachsen unterstützt die kommunale Ebene seit Jahren intensiv beim Erhalt von Straßen, Brücken und Radwegen. In 2023 findet nunmehr eine Umgestaltung der Fördersystematik statt. Die zugrundeliegende neue Richtlinie Kommunaler Straßen- und Brückenbau (FRL KStB) hat das Kabinett am 25. April 2023 beschlossen.

Verkehrsminister Martin Dulig: »Wir unterstützen die Kommunen auch weiterhin mit hohen finanziellen Mitteln, um ihre Infrastruktur in Schuss zu halten und die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Über die neue Fachförderrichtlinie werden künftig fokussiert Maßnahmen im besonderen Landesinteresse finanziell unterstützt. Dafür stehen im aktuellen Doppelhaushalt Barmittel in Höhe von insgesamt 66,2 Millionen Euro zur Verfügung. Über das sogenannte Kommunalbudget werden in den Jahren 2023 und 2024 jährlich 115 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die den kommunalen Baulastträgern direkt zugewiesen werden. Mit der neuen Fördersystematik und dem ausgereichten Kommunalbudget stärken wir die kommunale Selbstverwaltung. Die für die Maßnahmen zuständigen kommunalen Partner erhalten mehr Selbstbestimmungsmöglichkeiten aber auch mehr Eigenverantwortung über die Mittelverwendung und -verteilung. Zudem unterstützen wir mit der neuen Richtlinie insbesondere die Umsetzung von Maßnahmen zur Radverkehrsförderung und setzen damit ein ganz klares Signal für den Radverkehr im Freistaat Sachsen.«

Landesbedeutsame Maßnahmen, die über die neue Richtlinie gefördert werden, sind insbesondere:

  • Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz oder dem Bundeswasserstraßengesetz,
  • Gemeinschaftsmaßnahmen der Landkreise und Gemeinden mit der staatlichen Straßenbauverwaltung,
  • Straßeninfrastrukturprojekte mit überregionaler, das heißt über einen Landkreis hinausgehender Bedeutung (unter anderem Ingenieurbauwerke mit großer verkehrlicher oder historischer Bedeutung)
  • Maßnahmen zur Radverkehrsförderung.

Die Maßnahmen zur Radverkehrsförderung beinhalten neu auch die Förderung von Radverkehrskonzeptionen. Die Höhe der Fördersätze liegt bei 50 bis 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Zuwendungsempfänger können Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse sein. Antrags- und Bewilligungsbehörde ist weiterhin das Landesamt für Straßenbau und Verkehr. 

Die Neufassung der Richtlinie steht im Zusammenhang mit der erfolgten Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes – dem kommunalen Finanzausgleich. Darüber werden den Kommunen weitere finanzielle Mittel für den Erhalt der Straßeninfrastruktur ausgereicht. In 2023/2024 erhalten die Kommunen jährlich 115 Mio. Euro für Umbau, Ausbau, Neubau, Instandsetzung und Erneuerung von Straßenverkehrsanlagen in kommunaler Baulast. Dazu kommen 60 Mio. Euro jährlich als pauschale Zuweisung. Weitere 116 Mio. Euro werden im Rahmen des sogenannten Straßenlastenausgleichs ausgereicht. Die Zuständigkeit liegt hierfür beim Sächsischen Staatsministerium der Finanzen. Diese Mittel werden direkt von den Kommunen verwaltet.

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