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#ZUKUNFTblog

FAQ – Just Transition Fund

FAQ – Just Transition Fund

Die EU fördert mit dem Just Transition Fund (JTF) diejenigen Gebiete, die aufgrund des Übergangs der Europäischen Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft schwerwiegende sozioökonomische Herausforderungen bewältigen müssen. In Sachsen zählen die Landkreise Bautzen und Görlitz im Lausitzer Revier sowie die Landkreise Leipzig, Nordsachsen und die Stadt Leipzig im Mitteldeutschen Revier und die Stadt Chemnitz zur Gebietskulisse.

Im FAQ haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Was heißt JTF? 

Just Transition Fund (JTF) – Fonds für einen gerechten Übergang. Er wird ausschließlich in den vom Strukturwandel betroffenen Braunkohleregionen in Sachsen eingesetzt.


Gibt es Informationsveranstaltungen zum neuen Förderinstrument JTF?

Es gibt eine offizielle Auftaktveranstaltung zum JTF – am 14.11. in Weißwasser. Es fanden und finden Informations-Veranstaltungen in den Revieren statt, wo der JTF als neustes Förderinstrument ausführlich vorgestellt und diskutiert wurde 


Welche Summe erhält Sachsen aus dem JTF?

Sachsen erhält 645 Mio. Euro EU Mittel – mit Kofinanzierung des Freistaates stehen über 1 Mrd. Euro in den kommenden Jahren zur Verfügung.  


Wie teilt sich die Summe aus dem JTF auf? 

Im Lausitzer Revier sollen von den 645 Mio. Euro EU-Mitteln 375 Millionen Euro eingesetzt werden, im Mitteldeutschen Revier 200 Millionen Euro und in der Stadt Chemnitz 70 Millionen Euro.


Welche Kriterien gelten für den Einsatz der Mittel aus dem JFT?

Die JTF Mittel sind für die Transformation im Rahmen des Strukturwandels vorgesehen, der durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung entsteht. Demnach sind nur die Landkreise Bautzen und Görlitz im Lausitzer Revier, die Landkreise Nordsachsen und Leipzig sowie die Stadt Leipzig im Mitteldeutschen Revier sowie die Kreisfreie Stadt Chemnitz Teil der Fördergebietskulisse. Der überwiegende Teil der Förderung richtet sich an die regionalen Unternehmen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit, für neue Produkte und Geschäftsmodelle und somit zum Erhalt bzw. der Neuschaffung von guten Arbeitsplätzen.  


Wie kann Geld beantragt werden? 

Die Umsetzung des JTF erfolgt über den Freistaat Sachsen – die Antragstellung wird über die SAB organisiert. Sachsen wird den JTF über fünf Schwerpunkte umsetzen: 

  1. Wirtschaftsförderung – Diversifizierung und Modernisierung der Wirtschaft
  2. Zukunftsfähige und nachhaltige Energie- und Rohstoffversorgung
  3. Anwendungsorientierte Forschungsförderung zur Transformation in die Wirtschaft
  4. Fachkräftesicherung durch Stärkung der berufsbildenden Schulen
  5. Strategische Vorhaben zur Erhöhung der Standortattraktivität 

Wer kann Geld beantragen?

Private vor allem Unternehmen in den Regionen – aber es wird auch Mittel z.B. für Berufsschulen oder Universitäten und Forschungseinrichtungen geben. 


Für welche Vorhaben können Mittel beantragt werden?

(siehe Auflistung der Schwerpunkte unter Frage 6)  

Die Wirtschafts- bzw. Unternehmensförderung ist die zentrale Säule im JTF. Etwa 70 Prozent der Mittel werden hier zur Verfügung gestellt. Dabei wird die komplette Bandbreite von Unternehmen angesprochen – angefangen von Startups und Existenzgründungen über KMU bis zu gezielter Großunternehmensförderung. 

Wichtigster Baustein wird das Zuschussprogramm «Investitionen in regionale KMU» werden – ein gezieltes Zuschussprogramm für regionale KMU für die Modernisierung der Betriebsstätten, neue Produkte und Geschäftsmodelle sowie zur Stärkung der jeweiligen Wettbewerbsfähigkeit. 

Darüber hinaus wird es ein Startup-Programm geben, dass Startups im Falle der Beteiligung eines Business-Angels zusätzlich mit Starthilfen unterstützt. 

Außerdem ist die Förderung beim Ausbau der erneuerbaren Energien, der Erhöhung der Energieeffizienz sowie der Kreislaufwirtschaft vorgesehen. 


Wie hoch sind die Summen, die beantragt werden können?

Die ist sehr unterschiedlich im Rahmen der jeweiligen Förderangebote. 


Kann man von Fördermitteln sprechen?

Ja, es sind klassische Fördermittel, die sowohl als Zuschuss als auch über Darlehen ausgereicht werden.


Ab wann kann Geld beantragt werden?

Die Genehmigung für das Gesamtprogramm des JTF liegt seit dem 17. Okt. 2022 durch die EU Kommission vor. Aktuell arbeiten die Fachministerien an der fördertechnischen Umsetzung – wir gehen in den meisten Programmen von einem Förderstart im I. Quartal 2023 aus. 


Wann rechnen Sie mit ersten Auszahlungen?

Nach dem Förderstart sollte dies möglichst schnell passieren – daher werden wir in den kommenden Wochen und Monaten gemeinsam mit den Akteuren vor Ort, den Wirtschafts- und Sozialpartnern aber auch den Landkreisen und Kommunen für die neuen Möglichkeiten im Rahmen des JTF werben. 


Gibt es schon Interesse aus den Regionen an den Geldern aus dem JTF?

Ja – das erste Feedback ist sehr positiv. Im Vorfeld waren auch die Interessenverbände aus den Regionen, die Wirtschafts- und Sozialpartner, die Landkreise und Kommen sehr eng an der Erarbeitung der inhaltlichen Schwerpunkte eingebunden. 


Wird Sachsen eine Webseite zum Thema anbieten?

Ja – die Informationen zum JTF werden auf der Seite www.europa-fördert-sachsen.de zur Verfügung gestellt. Aber auch über die SAB, die SAS, die Kammern und die Fachministerien werden Informationen bereitgestellt. 


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