Hauptinhalt

#ZUKUNFTblog

Berufliche Weiterbildung – Förderanträge ab sofort möglich

Wer sich beruflich weiterbildet oder in die Weiterbildung seiner Belegschaft investiert, kann ab sofort eine Förderung von bis zu 4.500 Euro beantragen. Die neue Landesförderung »Berufliche Weiterbildung« macht es möglich. In der Regel werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet. Die Förderung ist branchen- und weitestgehend inhaltsoffen, um eine bestmögliche Unterstützung erforderlicher beruflicher Weiterbildungen zu ermöglichen. Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt, die aus den jeweiligen Kosten der Weiterbildungsmaßnahme und ggf. der Anzahl der Teilnehmer ermittelt wird. Die Weiterbildungskosten müssen mindestens 700 Euro betragen. 

zurück zum Seitenanfang