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Sachsen fördert »Lokale Innovationsräume für Digitalisierung«

Sachsen fördert »Lokale Innovationsräume für Digitalisierung«

In ihrer Kabinettssitzung am 21. November 2023 hat die Staatsregierung die Förderrichtlinie »Lokale Innovationsräume für Digitalisierung – LIfD« beschlossen. Für die Förderung stehen aus dem »Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet« bis zu zwölf Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung. Lokale Innovationsräume für Digitalisierung, kurz LIfDs, sind Orte, in denen Modellprojekte zu Co-Working-Flächen, Innovations- und Lösungslaboren oder Digitallaboren eingerichtet, betrieben und weiterentwickelt werden. Ziel der Förderung ist es, durch einen cross-sektoralen, übergreifenden Ansatz die Vernetzung von Menschen, Projekten und Organisationen auf dem Gebiet der Digitalisierung voranzutreiben.

LIfDs sind nicht nur Anlaufpunkte für Unternehmen, sondern sollen mit ihren Angeboten auch Bürgerinnen und Bürger für digitale Themen interessieren und dazu beitragen, deren digitale Kompetenzen zu stärken und für Teilhabe zu sorgen.

Digitalminister Martin Dulig: »Die Digitalisierung begegnet uns überall und ändert die Art, wie wir leben und arbeiten rasant. Dabei sorgt der digitale Wandel nicht nur für neue Produkte und Dienste, sondern verlangt von den Menschen, Schritt zu halten und sich neue Kompetenzen anzueignen. Man könnte es als eine Art digitale Alphabetisierung beschreiben. Die ›Lokalen Innovationsräume für Digitalisierung‹ sind wichtige Orte der Begegnung, des Lernens und des Austauschs, die uns dabei helfen können. Schon heute sind Coworking-, Maker-, und Hackerspaces, FabLabs und Digitallabore wichtige Anlaufpunkte in Sachsen. Sie bieten die Chance, verschiedene wirtschaftliche und gesellschaftliche Akteure zusammenzubringen, die in der Regel nicht einfach zueinander finden.«

Der Erstellung der Richtlinie ist ein breites Beteiligungsverfahren zur Identifizierung von Bedarfen und Rahmenbedingungen vorausgegangen. Der Beteiligungsprozess beinhaltete unter anderem Workshops mit regionalen Vertreterinnen und Vertretern von Kreisentwicklungsgesellschaften, Wirtschaftsförderungen, Bildungsträgern sowie von bereits bestehenden Innovationsräumen.

Das Programm besteht aus zwei Förderbereichen. Der erste Fördergegenstand ermöglicht den Aufbau und den Betrieb von sachsenweit verteilten stationären LIfDs. Der zweite Fördergegenstand unterstützt die Errichtung und den Betrieb einer mobilen LIfD-Lösung, die in den Regionen Sachsens zum Einsatz kommen soll, die über keine oder wenige lokale Innovationsräume für Digitalisierung verfügen.

Ein Ziel ist es, Regionen dabei zu unterstützen, eine Innovationskultur vor Ort zu etablieren oder zu vertiefen und damit längerfristig den Aufbau eines Innovationsökosystems zu befördern. Der verwendete Innovationsbegriff ist bewusst breit gefasst und schließt sowohl soziale als auch technisch-unternehmerische Innovationen mit ein.

Über Projektaufrufe, die erstmalig für 2024 geplant sind, wird interessierten zukünftigen Betreibern von Lokalen Innovationsräumen für Digitalisierung die Möglichkeit gegeben, ihre Konzepte vorzulegen. Nähere Informationen dazu erfolgen im kommenden Jahr auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank.  Zuwendungsempfänger können u.a. Unternehmen, Vereine, Verbände, Kultur- und Kreativwirtschaft, Schulen, Hochschulen, Bibliotheken oder Kommunen.

Vorschaubild: www.istockfoto.com / ojogabonitoo


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