Das Kabinett hat am 14. Oktober 2025 den Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung einer Klimaanpassungsstrategie gefasst, um die Vorgaben des Bundesklimaanpassungsgesetzes umzusetzen. Insgesamt werden 16 Themen- und Handlungsfelder betrachtet. Für jedes werden Klimarisikoanalysen durchgeführt, um darauf aufbauend Ziele und Maßnahmen im Verantwortungsbereich des Freistaates und seiner Behörden abzuleiten. Ziel ist eine möglichst vorausschauende und effiziente Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Sachsen. Die Strategie soll bis Ende des kommenden Jahres vorliegen und knüpft an bestehende Fachstrategien, Pläne und Handlungskonzepte an.

Staatsminister Dirk Panter: »Der Klimawandel betrifft nahezu alle Lebensbereiche – deshalb müssen bei der Erarbeitung der Strategie auch alle Ministerien an einem Strang ziehen. Unser Ziel ist es, Vorsorge zu treffen, statt später Schäden zu beseitigen. Wir wollen vorhandene Expertise nutzen, Doppelstrukturen vermeiden und das Wohl der Bürgerinnen und Bürger im Blick behalten. Klimaanpassung ist nicht nur ökologisch notwendig, sondern auch ökonomisch vernünftig.«
Handlungsfelder der Landesklimaanpassungsstrategie
- Biologische Vielfalt und Naturschutz
- Bevölkerungsschutz
- Boden und Georisiken
- Energiewirtschaft
- Industrie und Gewerbe
- Kulturelles Erbe
- Landwirtschaft
- Menschliche Gesundheit
- Städtebau und Bauwesen
- Tourismus
- Verkehrsinfrastruktur und Mobilität
- Wald und Forstwirtschaft
- Wasser
Die Wechselwirkungen zwischen diesen Bereichen sollen bei der weiteren Ausarbeitung berücksichtigt werden.
Darüber hinaus werden die übergreifenden Themenfelder Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie Landesentwicklung berücksichtigt.
Beteiligungsprozess ab Ende Oktober
An den Kabinettsbeschluss schließt sich ab Ende Oktober ein Beteiligungsprozess an – mit besonderem Fokus auf die kommunale Ebene, die für viele Klimaanpassungsthemen zuständig ist. Auch andere Fachakteure und die Öffentlichkeit sind eingeladen, sich einzubringen. Den Auftakt bildet am 28. Oktober der »Fachtag Klimaanpassung für sächsische Landkreise und Gemeinden« in Dresden. Im November folgen zwei Online-Beteiligungsveranstaltungen mit fachlich betroffenen Verbänden und Organisationen. Zudem können Vorschläge und Hinweise über das Beteiligungsportal der Staatsregierung eingebracht werden. Diese werden anschließend durch die zuständigen Ressorts ausgewertet.
Bundesklimaanpassungsgesetz
Das Bundesklimaanpassungsgesetz (KAnG) ist seit Juli 2024 in Kraft. Es verpflichtet die Länder, bis spätestens 31. Januar 2027 eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit Maßnahmenkatalog vorzulegen. Grundlage sind regionale Klimadaten, Risikoanalysen und wissenschaftliche Erkenntnisse. Eine Aktualisierung ist mindestens alle fünf Jahre vorgesehen.
Darüber hinaus werden die Länder verpflichtet, öffentliche Stellen zu bestimmen, die für die Gebiete der Gemeinden und Kreise jeweils ein Klimaanpassungskonzept erarbeiten, sofern dies noch nicht besteht (§12 KAnG). Diese Festlegung ist noch nicht Gegenstand der aktuellen Beschlüsse und wird nach Fertigstellung der Landesklimaanpassungsstrategie zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Der Klimawandel in Sachsen
Sachsen ist bereits deutlich und zunehmend von den Folgen des Klimawandels betroffen. Der regionale Erwärmungstrend liegt seit 1881 bei 1,7 K und damit deutlich über dem globalen Trend von 1,1 K. Zwar bleibt die Gesamtniederschlagsmenge im Jahresmittel weitgehend konstant, doch verschiebt sich die Verteilung: längere Trockenphasen – besonders im Frühjahr – wechseln sich mit häufigeren Starkniederschlägen ab. Die Trockenheit wird dabei durch den Temperaturanstieg und die erhöhte Verdunstung zunehmend intensiver.
Informations-, Unterstützungs- und Förderangebote
Der Freistaat Sachsen fördert bereits investive und nichtinvestive Klimaanpassungsmaßnahmen, z. B. über die Richtlinie Energie und Klima/2023 und die Richtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 mit Fördersätzen bis zu 80 Prozent. Ansprechpartnerin ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB). Weitere Förderangebote stehen auf Bundesebene zur Verfügung.
Neben der Förderberatung der SAB stehen Kommunen eine Reihe von weiteren Unterstützungsangeboten im Bereich der Klimawandelfolgenanpassung zur Verfügung:
Zusätzlich bietet das Fachzentrum Klima (FZK) im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) umfassende Informations-, Beratungs- und Weiterbildungsangebote für Kommunen und andere Akteure. Das FZK stellt bedarfsgerecht aufbereitete Klima-Informationen (inkl. Datengrundlagen) für die Bearbeitung der Themen Klimaentwicklung, Klimafolgen und Klimaanpassung in verschiedenen Fachbereichen zur Verfügung und bietet darüber hinaus verschiedene Informations- und Austauschformate an, die kostenfrei genutzt werden Dazu zählen:
- Informationsportale wie ReKIS – Regionales Klima-Informationssystem (www.rekis.org) mit den Applikationen WISSEN, EXPERT und KOMMUNAL (Klimasteckbriefe, Gute-Praxis-Beispiele u. a.) und das Klimaportal Sachsen (www.klima.sachsen.de) mit dem landesweiten Klimafolgen-Monitoring, dem Sächsischen Treibhausgasemissionskataster, der Initiative »Klimaschulen«, dem Strukturwandelprojekt »Kompetenzzentrum Klima« zur Unterstützung des nachhaltigen Strukturwandels durch Anpassung an klimatische Veränderungen und Klimaschutz u. a.
- Veranstaltungen und Online-Formate wie die Reihe »Eine Stunde fürs Klima«
- Fort- und Weiterbildungen, u. a. Lehrerfortbildungen und ReKIS-Schulungen
- Aufbau, Koordination und Pflege des »Klimaanpassungsnetz Sachsen«, eines Zusammenschlusses kommunaler Vertreter
