Waldbrand in der Sächsischen Schweiz – Unterstützung für Unternehmen

Staatssekretär Thomas Kralinski zu Gesprächen in Bad Schandau zum Waldbrand in der Sächsischen Schweiz.
© SMWA

Der Waldbrand in der Sächsischen Schweiz trifft Unternehmer – vor allem Restaurantbetreiber und Hoteliers. Am 2.8.2022 fand in Bad Schandau ein Krisentreffen statt.

Die seit Tagen lodernden Feuer in der Sächsischen Schweiz hinterlassen ihre Spuren nicht nur in der Landschaft, sondern auch bei direkt betroffenen Unternehmern – vor allem Restaurantbetreibern und Hoteliers. »Viele Menschen glauben, die gesamte Sächsische Schweiz brennt und stornieren ihre Reisen. Dabei brennt nur 1 Prozent (!) der Fläche, alle anderen Regionen der malerischen Sächsischen Schweiz sind gar nicht betroffen«, so die Meinung von Unternehmern, Bürgermeistern, Kammervertretern und Verbänden in Bad Schandau beim Krisentreffen.

Mit dabei war auch Wirtschaftsstaatssekretär Thomas Kralinski. Er verwies darauf, dass die vereinfachten Zugangsregelungen für Kurzarbeitergeld für Beschäftigte und auch für Auszubildende gelten. »Um über denkbare Zuschüsse, etwa das Kurzarbeitergeld aufzustocken, entscheiden zu können, brauchen wir eine valide Datenbasis, wie viele Betroffene es gibt.«

Kurzarbeitergeld

Unternehmen mit einem Arbeitsausfall können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß §§ 95 ff. SGB III für ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragen. Unternehmen, die Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergelds vorliegen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Außerdem sagte das Wirtschaftsministerium zu, dass Corona-Hilfen, die demnächst zurückgezahlt werden müssen, unbürokratisch gestundet werden können. Zur schnellen Liquiditätshilfe stehen Programme der SAB und der KFW bereit.

Wirtschaftlich gesunde, kapitaldienstfähige Unternehmen, denen infolge der unerwarteten Umsatzausfälle die erforderliche Liquidität fehlt, können zur Deckung über ihre Hausbank Betriebsmitteldarlehen aus folgenden Programmen beantragen:

Sachsenkredit Gründen und Wachsen der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –

  • Darlehen von 20.000 – 5,0 Mio. Euro, Laufzeit 1 bis 3 Jahre 
  • Günstige Konditionen, kundenindividueller Zinssatz abhängig von der Risikoklasse der Finanzierung.
  • Zusätzlich wird aus Haushaltsmitteln des Freistaates Sachsen ein Tilgungszuschuss von 2 % der Darlehenssumme gewährt. 
  • Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen
  • Wenn das Unternehmen nicht über bankübliche Sicherheiten verfügt, kann das Darlehen mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH (BBS) kombiniert werden. 
  • Die BBS gewährt staatlich rückverbürgte Bürgschaften für Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen bis 2,5 Mio. Euro.
  • Die Antragstellung erfolgt bei der Hausbank.

ERP-Förderkredit KMU der KfW

  • Zinsgünstige Hausbanken-Darlehen für Betriebsmittel und Material- und Warenlager bis 7,5 Mio. Euro. 
  • Bei etablierten Unternehmen, die über aussagefähige Jahresabschlussunterlagen von zwei vollständigen Geschäftsjahren verfügen, gewährt die KfW der Hausbank eine Haftungsfreistellung von 50 %. 
  • Der Zinssatz wird aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt. Die aktuellen Konditionen für Unternehmen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Regionalfördergebiet) sind: für etablierte Unternehmen, mit Haftungsfreistellung, Risikoklasse A, Laufzeit 5 Jahre, 1 Freijahr: 1,81 %. Es gilt das risikogerechte Zinssystem. 
  • Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen. 
  • Die Antragstellung erfolgt bei der Hausbank.
  • Für größere mittelständische Unternehmen KfW-Förderkredit kommt das Programm ERP-Förderkredit großer Mittelstand der KfW in Betracht. 

Eine Darlehensbewährung setzt immer voraus, dass die zusätzliche Betriebsmittelfinanzierung tragfähig, also die Kapitaldienstfähigkeit gegeben ist.

Beratungszentrum Konsolidierung der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –

Unternehmerinnen und Unternehmer, denen infolge der unerwarteten Umsatzausfälle wirtschaftliche Schwierigkeiten drohen, können sich an das Beratungszentrum Konsolidierung der SAB wenden. Die dortigen Spezialisten klären mit Ihnen die Handlungsoptionen, zeigen eine Lösungsstrategie auf und beraten Sie auch zum Förderprogramm Rettung und Umstrukturierung.

Stundung von Corona-Hilfsprogrammen

Die Corona-Hilfsprogramme sind ausgelaufen, eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Umsatzausfälle infolge von Waldbränden hätten im Übrigen auch nicht zur Antragstellung berechtigt. 

In den nächsten Monaten sind die Schlussabrechnungen für die Programme Überbrückungshilfe Phasen 1 bis 4 einzureichen. Die Endabrechnung für das Programm Neustarthilfe ist bereits abgeschlossen. In allen Programmen, auch beim Corona-Soforthilfe-Zuschuss, laufen Überprüfungen der Leistungsberechtigung, die im Einzelfall Erstattungsforderungen zur Folge haben könnten. In allen Programmen sind im Regelfall lange Rückzahlungsfristen und Stundungsmöglichkeiten vorgesehen, so dass Sie keine weiteren Liquiditätsprobleme durch Erstattungsforderungen befürchten müssen. 

Die Tilgungsphase für das Corona-Soforthilfe-Darlehen Sachsen startet im Jahr 2023. Auch hier ist eine Stundung und Tilgungsstreckung möglich, wenn Ihnen die Rückzahlung infolge der Umsatzausfälle nicht möglich ist.

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