{"id":8128,"date":"2026-03-20T10:47:13","date_gmt":"2026-03-20T09:47:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.smwa.sachsen.de\/blog\/?p=8128"},"modified":"2026-03-20T10:49:33","modified_gmt":"2026-03-20T09:49:33","slug":"aktueller-stand-des-rueckmeldeverfahrens-zu-den-corona-soforthilfen-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.smwa.sachsen.de\/blog\/2026\/03\/20\/aktueller-stand-des-rueckmeldeverfahrens-zu-den-corona-soforthilfen-2020\/","title":{"rendered":"Aktueller Stand des R\u00fcckmeldeverfahrens zu den Corona-Soforthilfen 2020"},"content":{"rendered":"\n<p>Mit dem \u00bbSoforthilfe-Zuschuss Bund\u00ab im Jahr 2020 sollten durch den ersten Corona-Lockdown im Fr\u00fchjahr 2020 zu erwartende Liquidit\u00e4tsengp\u00e4sse von Kleinstunternehmen und Soloselbst\u00e4ndigen abgefedert werden. Ein Engpass bestand, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Gesch\u00e4ftsbetrieb in drei Monaten (Leistungszeitraum) nicht ausreichten, um die Ausgaben aus dem betrieblichen Sach- und Finanzaufwand wie beispielsweise betriebliche Mieten\/Pacht, Energiekosten, Leasing- und Finanzierungsraten zu bedienen<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Der Tatsache, dass die Corona-Soforthilfe zu einem Zeitpunkt beantragt werden musste, als der Pandemieverlauf ungewiss war und die sich daraus entwickelnde Einnahmen- und Ausgabensituation nur gesch\u00e4tzt werden konnte (Prognose), wurde dadurch Rechnung getragen, dass die<strong> Leistung in den Bewilligungsbescheiden mit einer klaren Zweckbindung<\/strong> versehen war.<\/p>\n\n\n\n<p>Die T\u00e4tigkeiten konnten oft schon nach einigen Wochen und nicht, wie bei Antragstellung angenommen, erst nach drei Monaten wiederaufgenommen werden. Deshalb hatten viele Empf\u00e4nger h\u00f6here Zusch\u00fcsse erhalten, als ihnen nach den Programmbedingungen eigentlich zustanden. Allein in Sachsen sind f\u00fcr die Corona-Soforthilfen im Fr\u00fchjahr und Sommer 2020 an \u00fcber 84.000 Kleinstunternehmen und Selbst\u00e4ndige <strong>mehr als 672 Millionen Euro<\/strong> ausgezahlt worden \u2013 aus Steuermitteln. Nachdem bekannt war, dass ein Gro\u00dfteil der Empf\u00e4nger nicht f\u00fcr die Deckung eines Liquidit\u00e4tsengpasses im Leistungszeitraum von drei Monaten ben\u00f6tigt wurde, musste die \u00dcberpr\u00fcfung und R\u00fcckforderung angegangen werden. Deshalb wird das R\u00fcckmeldeverfahren der S\u00e4chsischen Aufbaubank \u2013 F\u00f6rderbank \u2013 (SAB) durchgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Bereits im November 2021 wurden alle Leistungsempf\u00e4nger in Sachsen brieflich aufgefordert, anhand einer Berechnungshilfe auf der Internetseite der SAB zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie den Zuschuss entsprechend der Zweckbindung in voller H\u00f6he behalten k\u00f6nnen. Einige tausend Unternehmen und Selbst\u00e4ndige in Sachsen haben daraufhin den Zuschuss ganz oder teilweise zur\u00fcckgezahlt. <strong>Vor dem offiziellen Start des R\u00fcckmeldeverfahrens haben insgesamt 10.000 Empf\u00e4nger etwa 99 Millionen Euro an Soforthilfen zur\u00fcckerstattet<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Das <strong>R\u00fcckmeldeverfahren<\/strong>, das im November 2024 durch die SAB gestartet wurde, hat inzwischen eine hohe Beteiligung erreicht. <strong>Rund<\/strong> <strong>85 Prozent der etwa 66.000<\/strong> aufgeforderten Empf\u00e4nger haben sich aktiv beteiligt. Davon haben 49.000 das Verfahren \u00fcber das F\u00f6rderportal der SAB durchlaufen, w\u00e4hrend weitere 7.000 freiwillig zur\u00fcckgezahlt haben, ohne am Verfahren teilzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die R\u00fcckforderungsquote liegt bei 65 Prozent. Bei <strong>32.400 Empf\u00e4ngern wurden R\u00fcckforderungen in H\u00f6he von insgesamt 169 Millionen Euro festgestellt<\/strong>. Der durchschnittliche R\u00fcckforderungsbetrag pro Fall betr\u00e4gt 5.200 Euro.<\/p>\n\n\n\n<p>Seit Juli 2025 werden sehr gro\u00dfz\u00fcgige <strong>Zahlungserleichterungen<\/strong> angeboten, um Betroffenen mehr Flexibilit\u00e4t bei der R\u00fcckzahlung zu erm\u00f6glichen und niemanden zu \u00fcberlasten.<br><br>Diese umfassen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Flexible R\u00fcckzahlungsfristen: Bis zu 36 Monate mit festen Zinss\u00e4tzen (0,5 Prozent bis 1,5 Prozent p.a.). Bisher wurden 3.400 Antr\u00e4ge auf Verl\u00e4ngerung der R\u00fcckzahlungsfrist bewilligt.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Einstellung der Forderungsverfolgung kann bei Vorliegen bestimmter Einkommens- und Verm\u00f6gensgrenzen gew\u00e4hrt werden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Innerhalb der gew\u00e4hlten Zahlungsfrist k\u00f6nnen zu frei gew\u00e4hlten Zeitpunkten variable Raten geleistet werden. So behalten die betroffenen Unternehmen volle Flexibilit\u00e4t. Der Gesamtbetrag einschlie\u00dflich Zinsen muss bis zum Ende der Zahlungsfrist bei der SAB eingegangen sein. Der Zins wird unabh\u00e4ngig von (Teil-)Zahlungen einmalig auf die Gesamtforderung erhoben.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Einzelfall k\u00f6nnen Unternehmerinnen und Unternehmer auch von der R\u00fcckforderung ausgenommen werden, wenn Einkommen und Verm\u00f6gen nicht ausreichen, um die R\u00fcckforderung zu leisten. Die Forderung wird dann eingestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Seit Juli 2025 wurden \u00fcber <strong>10.000 Antr\u00e4ge auf Einstellung der Forderungsverfolgung<\/strong> gestellt, davon wurden bereits <strong>\u00fcber 9.000 bewilligt<\/strong>, 280 mussten abgelehnt werden, da die Voraussetzungen nicht vorlagen. Weitere Antr\u00e4ge werden aktuell bearbeitet.<\/p>\n\n\n\n<p>Die genauen Kriterien f\u00fcr die Einstellung der Forderungsverfolgung sind in den FAQs der SAB (abrufbar unter <a href=\"http:\/\/www.sab.sachsen.de\">www.sab.sachsen.de<\/a>) detailliert aufgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Zahlungserleichterungen sind nur f\u00fcr offene R\u00fcckforderungen anwendbar. Eine Erstattung bereits geleisteter Zahlungen ist aus haushaltsrechtlichen Gr\u00fcnden nur in Ausnahmef\u00e4llen m\u00f6glich, wenn im Einzelfall eine besondere H\u00e4rte vorliegt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aktuell liegen 7.100 Widerspr\u00fcche gegen R\u00fcckforderungsbescheide vor<\/strong>, die sich auf R\u00fcckforderungen von 55 Millionen Euro beziehen. Zudem sind 85 gerichtliche Verfahren mit einem Streitwert von 570.000 Euro anh\u00e4ngig.<\/p>\n\n\n\n<p>Das R\u00fcckmeldeverfahren l\u00e4uft weiterhin. Das SMWA rechnet mit einem Abschluss bis Mitte 2026. Betroffene k\u00f6nnen weiterhin Antr\u00e4ge auf Zahlungserleichterungen stellen oder bei besonderen H\u00e4rtef\u00e4llen eine Einzelfallpr\u00fcfung beantragen.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.wirtschaft.sachsen.de\/unternehmensnachfolge-4310.html\">https:\/\/www.wirtschaft.sachsen.de\/unternehmensnachfolge-4310.html<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit dem \u00bbSoforthilfe-Zuschuss Bund\u00ab im Jahr 2020 sollten durch den ersten Corona-Lockdown im Fr\u00fchjahr 2020 zu erwartende Liquidit\u00e4tsengp\u00e4sse von Kleinstunternehmen und Soloselbst\u00e4ndigen abgefedert werden. 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