{"id":7993,"date":"2026-02-25T08:22:01","date_gmt":"2026-02-25T07:22:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.smwa.sachsen.de\/blog\/?p=7993"},"modified":"2026-02-26T14:56:55","modified_gmt":"2026-02-26T13:56:55","slug":"20-jahre-landesregulierungsbehoerde-im-gespraech-mit-leiterin-kerstin-meissner","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.smwa.sachsen.de\/blog\/2026\/02\/25\/20-jahre-landesregulierungsbehoerde-im-gespraech-mit-leiterin-kerstin-meissner\/","title":{"rendered":"20 Jahre Landesregulierungsbeh\u00f6rde: Im Gespr\u00e4ch mit Leiterin Kerstin Mei\u00dfner"},"content":{"rendered":"\n<p>Seit der Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts nehmen die Landesregulierungsbeh\u00f6rden und die Bundesnetzagentur die Regulierungsaufgaben in Bezug auf Strom- und Gasnetzbetreiber wahr. Die Regulierung der Strom- und Gasversorgungsnetze soll f\u00fcr einen wirksamen und unverf\u00e4lschten Wettbewerb bei der Versorgung mit Strom und Gas sorgen und gleichzeitig den langfristig angelegten, leistungsf\u00e4higen und zuverl\u00e4ssigen Betrieb von Energieversorgungsnetzen sichern. Das Hauptaugenmerk der Regulierung liegt dabei auf den Netznutzungsentgelten.<\/p>\n\n\n\n<p>Kerstin Mei\u00dfner leitet die <a href=\"https:\/\/www.regulierung.sachsen.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Landesregulierungsbeh\u00f6rde<\/a> beim S\u00e4chsischen Staatsministerium f\u00fcr Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA). Dar\u00fcber hinaus hat sie derzeit den Vorsitz des L\u00e4nderausschusses bei der <a href=\"https:\/\/www.bundesnetzagentur.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Bundesnetzagentur<\/a> inne. Der #ZUKUNFTblog hat mit Kerstin Mei\u00dfner \u00fcber die Arbeit der Landesregulierungsbeh\u00f6rde gesprochen.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p><strong>#ZUKUNFTblog:<\/strong> Frau Mei\u00dfner, stellen Sie zun\u00e4chst bitte sich und die Beh\u00f6rde kurz vor.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kerstin Mei\u00dfner:<\/strong> In der Landesregulierungsbeh\u00f6rde arbeiten insgesamt sechs Personen, einschlie\u00dflich meiner Person. Eine Kollegin befindet sich derzeit in Elternzeit. Ich bin seit 1992 im Ministerium besch\u00e4ftigt. Begonnen habe ich mit offenen Verm\u00f6gensfragen \u2013 das war Anfang der 1990er-Jahre ein wichtiges Thema. Danach war ich in der Abteilung Wirtschaftsf\u00f6rderung t\u00e4tig, unter anderem im Bereich B\u00fcrgschaften und im Beihilfereferat. Seit 2005 arbeite ich \u2013 zun\u00e4chst als Referentin und seit 2018 als deren Leiterin \u2013 in der Landesregulierungsbeh\u00f6rde, die damals im Zuge des Energiewirtschaftsgesetzes mit Beginn der Liberalisierung neu gegr\u00fcndet wurde. Ich bin also seit mittlerweile \u00fcber 20 Jahren in diesem Bereich t\u00e4tig.<\/p>\n\n\n\n<p>Die T\u00e4tigkeit der Landesregulierungsbeh\u00f6rde ergibt sich auch aus EU-rechtlichen Vorgaben. Regulierungsbeh\u00f6rden unterliegen strengen Anforderungen an ihre Unabh\u00e4ngigkeit. Sie m\u00fcssen rechtlich getrennt und funktional unabh\u00e4ngig von den anderen Organisationseinheiten sein. Das Personal agiert unabh\u00e4ngig von Politik und Marktinteressen. Unsere Entscheidungen treffen wir innerhalb unseres Teams eigenst\u00e4ndig und weisungsfrei. Nach meiner Unterschrift gehen die Bescheide direkt an die Unternehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Seit diesem Monat bin ich f\u00fcr zwei Jahre Vorsitzende des <a href=\"https:\/\/www.bundesnetzagentur.de\/DE\/Allgemeines\/DieBundesnetzagentur\/BeiraeteAusschuesse\/Laenderausschuss\/start.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">L\u00e4nderausschusses<\/a> bei der Bundesnetzagentur. Der L\u00e4nderausschuss hat gesetzliche Aufgaben und wirkt bei der aktuellen Neugestaltung des Regulierungsrahmens f\u00fcr Strom- und Gasnetze durch die Bundesnetzagentur intensiv mit. Jede unabh\u00e4ngige Landesregulierungsbeh\u00f6rde ist dort mit einem Mitglied vertreten. Mein Vorsitz ist ein Vertrauensbeweis der L\u00e4nderkolleginnen und -kollegen und zugleich ein gutes Sprachrohr gegen\u00fcber der Bundesnetzagentur. Das st\u00e4rkt auch Sachsens Standing auf Bundesebene.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>#ZUKUNFTblog: <\/strong>Welche Aufgaben nimmt die Landesregulierungsbeh\u00f6rde konkret wahr?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kerstin Mei\u00dfner:<\/strong> Wir machen keine klassische Ministeriumst\u00e4tigkeiten, sondern wir vollziehen Gesetze \u2013 speziell das <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Energiewirtschaftsgesetz\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Energiewirtschaftsgesetz<\/a> und die darauf basierenden Verordnungen. Wir sind aber Teil des SMWA und innerhalb des Ministeriums referats\u00e4hnlich angebunden. Unsere Aufgabe ist die Regulierung der Strom- und Gasnetze in Sachsen. Das betrifft rund 67 Netzbetreiber, vorwiegend Stadtwerke.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Hintergrund unserer Arbeit ist folgender: Ein Strom- oder Gasnetz ist ein nat\u00fcrliches Monopol. Es gibt keinen Wettbewerbsdruck. Ohne Regulierung k\u00f6nnte ein Netzbetreiber theoretisch Preise festsetzen, die nicht angemessen sind. Unsere Aufgabe ist es daher, einen wettbewerbs\u00e4hnlichen Druck zu erzeugen und sicherzustellen, dass nur die betriebsnotwendigen Kosten in die Netzentgelte einflie\u00dfen. Verbraucher sollen nur kosteneffiziente Netzentgelte bezahlen.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-pullquote\"><blockquote><p>\u00bbIm Rahmen der letzten Kostenpr\u00fcfung haben wir Kosten in erheblicher Gr\u00f6\u00dfenordnung bei den hiesigen Netzbetreibern gek\u00fcrzt. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Sachsen wurden somit rund 55 Millionen Euro pro Jahr an zus\u00e4tzlichen Netzentgelten erspart.\u00ab<\/p><cite>Kerstin Mei\u00dfner, Leiterin der Landesregulierungsbeh\u00f6rde Sachsen<\/cite><\/blockquote><\/figure>\n\n\n\n<p><strong>#ZUKUNFTblog: <\/strong>Welche Hebel setzen Sie ein, um diese Ziele zu erreichen?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kerstin Mei\u00dfner:<\/strong> Das geschieht im Rahmen der sogenannten <a href=\"https:\/\/www.bundesnetzagentur.de\/DE\/Fachthemen\/ElektrizitaetundGas\/Netzentgelte\/Anreizregulierung\/start.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Anreizregulierung<\/a>. Unsere zentrale Aufgabe ist die Genehmigung der Erl\u00f6sobergrenzen. Das hei\u00dft: Wir legen im Rahmen unseres gesetzlichen Regulierungsermessens fest, welche maximalen Erl\u00f6se ein Netzbetreiber innerhalb eines Jahres \u00fcber Netzentgelte erzielen darf. Dazu m\u00fcssen die Unternehmen ihre Kosten eines bestimmten Referenzjahres vollst\u00e4ndig offenlegen. Wir pr\u00fcfen diese detailliert und setzen anschlie\u00dfend per Bescheid die Erl\u00f6sobergrenzen f\u00fcr eine f\u00fcnfj\u00e4hrige Regulierungsperiode fest. Das ist ein sehr komplexes Verfahren mit vielen Einzelvorschriften.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>#ZUKUNFTblog:<\/strong>&nbsp;Was unterscheidet die Landesregulierungsbeh\u00f6rde von der ebenfalls im SMWA angesiedelten Landeskartellbeh\u00f6rde?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kerstin Mei\u00dfner: <\/strong>Ich war fr\u00fcher selbst Leiterin des Referats Marktordnung und damit der <a href=\"https:\/\/www.smwa.sachsen.de\/aufsicht-und-recht-5889.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Landeskartellbeh\u00f6rde<\/a>. Der Unterschied liegt vor allem im Zeitpunkt des Eingreifens. Die Kartellbeh\u00f6rde wird in der Regel \u00bbex post\u00ab t\u00e4tig, also im Nachhinein und bei konkretem Anlass. Wir hingegen regulieren \u00bbex ante\u00ab \u2013 also im Voraus \u2013 und auf Grundlage eines sehr detaillierten rechtlichen Rahmens.<\/p>\n\n\n\n<p>Netzbetreiber sind per se marktbeherrschend, weil sie jeweils das einzige Netz in ihrem Gebiet betreiben. Deshalb schreibt das EU-Recht eine Regulierung zwingend vor. In Deutschland gibt es rund 1.400 Netzbetreiber. Die gr\u00f6\u00dferen werden von der Bundesnetzagentur reguliert, die kleineren \u2013 wie in Sachsen \u2013 von den jeweiligen Landesregulierungsbeh\u00f6rden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>#ZUKUNFTblog:<\/strong>&nbsp;Mit welchen Zahlen l\u00e4sst sich Ihre Arbeit unterlegen?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kerstin Mei\u00dfner:<\/strong> Im Jahr 2025 haben wir Erl\u00f6ssummen f\u00fcr Strom- und Gasnetze in H\u00f6he von insgesamt 436 Millionen Euro beaufsichtigt beziehungsweise festgelegt. Im Rahmen der letzten Kostenpr\u00fcfung haben wir Kosten in erheblicher Gr\u00f6\u00dfenordnung bei den hiesigen Netzbetreibern gek\u00fcrzt. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Sachsen wurden somit rund 55 Millionen Euro pro Jahr an zus\u00e4tzlichen Netzentgelten erspart.&nbsp;Das ist gewisserma\u00dfen das konkrete Ergebnis unserer Arbeit.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>#ZUKUNFTblog:<\/strong>&nbsp;Die Regulierung verl\u00e4uft vermutlich nicht immer konfliktfrei.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kerstin Mei\u00dfner:<\/strong> Genau, das trifft zu. Unsere Bescheide unterliegen unmittelbar der gerichtlichen Kontrolle. Beschwerden gehen direkt zum Oberlandesgericht, in zweiter Instanz zum Bundesgerichtshof. Wir vertreten uns dabei selbst \u2013 ohne externe anwaltliche Hilfe. Im Jahr 2025 haben wir ein bundesweit beachtetes Verfahren vor dem Bundesgerichtshof gewonnen.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1280\" height=\"853\" src=\"https:\/\/www.smwa.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/2026_02_23-SWMA-Kerstin-Meissner-3782-1280x853.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-8009\" srcset=\"https:\/\/www.smwa.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/2026_02_23-SWMA-Kerstin-Meissner-3782-1280x853.jpg 1280w, https:\/\/www.smwa.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/2026_02_23-SWMA-Kerstin-Meissner-3782-430x287.jpg 430w, https:\/\/www.smwa.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/2026_02_23-SWMA-Kerstin-Meissner-3782-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.smwa.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/2026_02_23-SWMA-Kerstin-Meissner-3782-1536x1024.jpg 1536w, https:\/\/www.smwa.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/2026_02_23-SWMA-Kerstin-Meissner-3782.jpg 2000w\" sizes=\"auto, (max-width: 1280px) 100vw, 1280px\" \/><figcaption class=\"wp-element-caption\">Kerstin Mei\u00dfner im Gespr\u00e4ch mit dem #ZUKUNFTblog. (Bildrechte: SMWA, Julian Hoffmann)<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<p><strong>#ZUKUNFTblog: <\/strong>In politischen Debatten wird oft von Deregulierung und B\u00fcrokratieabbau gesprochen. Warum ist die Regulierung dennoch so wichtig?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kerstin Mei\u00dfner:<\/strong> Die Regulierung ist durch EU und Bundesrecht vorgegeben. Die Regulierung der Energienetze sch\u00fctzt den Verbraucher vor nicht gerechtfertigten Kosten in den Netzentgelten. Die Netzentgelte sind Teil des Strompreises. Regulierung stellt zudem sicher, dass alle Lieferanten die gleichen Bedingungen f\u00fcr den Zugang zum Netz haben, was wiederum dem Wettbewerb dient. Wir vollziehen geltendes Recht, die Spielr\u00e4ume sind da gering. Wir sehen aber auch, dass insbesondere kleinere Stadtwerke mit den Anforderungen teilweise stark belastet sind \u2013 etwa durch umfangreiche Datenlieferungen und Nachweisf\u00fchrung. Da liegt die Regulierung oft in den H\u00e4nden einzelner Personen. Wir versuchen deshalb, im Rahmen des rechtlich M\u00f6glichen pragmatisch zu unterst\u00fctzen, etwa durch Gespr\u00e4che oder Terminverl\u00e4ngerungen. Dazu kommt, dass unsere Datenkommunikation inzwischen weitgehend digital abl\u00e4uft, was f\u00fcr beide Seiten eine Erleichterung darstellt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>#ZUKUNFTblog: <\/strong>Welche Meilensteine aus den vergangenen 20 Jahren sind besonders hervorzuheben?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kerstin Mei\u00dfner:<\/strong> Meilensteine sind vor allem neue rechtliche Vorgaben und Verordnungen. Die Einf\u00fchrung der Anreizregulierung ab 2009 war solch eine gro\u00dfe Herausforderung. Viele Fragen kl\u00e4rten sich erst durch gerichtliche Entscheidungen, teilweise \u00fcber Jahre hinweg. Das war ein langer Entwicklungsprozess.<\/p>\n\n\n\n<p>Besonders war auch ein bundesweit einzigartiges Beihilfe-R\u00fcckforderungsverfahren, was wir f\u00fchren mussten. Bestimmte Netzentgeltsenkungen bei einzelnen Stromgro\u00dfverbrauchern in Deutschland wurde von der Europ\u00e4ischen Kommission im Nachhinein als unzul\u00e4ssige Beihilfe eingestuft, sodass wir den Betrag zur\u00fcckfordern mussten. Das war Neuland f\u00fcr uns und erforderte enge Unterst\u00fctzung durch das Beihilfereferat.<\/p>\n\n\n\n<p>Aktuell stehen wir wieder vor einer gro\u00dfen Herausforderung: Der Europ\u00e4ische Gerichtshof hat die bisherige <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Normenhierarchie_(Deutschland)\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Normenhierarchie<\/a> in Deutschland auf dem Gebiet der Energieregulierung f\u00fcr unvereinbar mit den europ\u00e4ischen Binnenmarktrichtlinien Strom und Gas erkl\u00e4rt. Das bedeutet, dass derzeit ein neues Regulierungsregime entwickelt werden muss, das ab 2028 gilt. Dieser Prozess wird derzeit von der Bundesnetzagentur gestaltet und hat gro\u00dfe Auswirkungen auf die Branche. Wir begleiten diesen Prozess aktiv und bringen unsere Expertise und praktischen Erfahrungen ein. Im \u00dcbrigen obliegen dem L\u00e4nderausschuss bestimmte Beteiligungsrechte in diesem Prozess, was meine neue Aufgabe spannend macht. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>#ZUKUNFTblog:<\/strong> Vielen Dank f\u00fcr das Gespr\u00e4ch.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Interview f\u00fchrte Christian Adler.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p>Bildrechte Foto oben: Privat<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit der Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts nehmen die Landesregulierungsbeh\u00f6rden und die Bundesnetzagentur die Regulierungsaufgaben in Bezug auf Strom- und Gasnetzbetreiber wahr. 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