{"id":4352,"date":"2024-02-27T13:56:15","date_gmt":"2024-02-27T12:56:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.smwa.sachsen.de\/blog\/?p=4352"},"modified":"2024-02-27T13:56:15","modified_gmt":"2024-02-27T12:56:15","slug":"kabinett-bringt-vergabegesetz-auf-den-weg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.smwa.sachsen.de\/blog\/2024\/02\/27\/kabinett-bringt-vergabegesetz-auf-den-weg\/","title":{"rendered":"Kabinett bringt Vergabegesetz auf den Weg"},"content":{"rendered":"\n<p>Jedes Jahr werden im Freistaat Sachsen \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge im Wert von mehreren Milliarden Euro vergeben. Im Jahr 2021 betrug das Auftragsvolumen beispielsweise ca. 2,9 Mrd. Euro. Die Koalition hatte vereinbart, dazu Regeln aufzustellen, damit die daf\u00fcr aufgewendeten Steuergelder einen Beitrag dazu leisten, sozialen Zusammenhalt zu stiften und einen Beitrag zur Bek\u00e4mpfung des Klimawandels zu liefern. Heute hat das Kabinett den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Novellierung des S\u00e4chsischen Vergabegesetzes zur Anh\u00f6rung freigegeben.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p>\u00bbDie wesentlichen Intentionen des Gesetzes sind die Modernisierung und Aktualisierung des Vergaberechts in Sachsen sowie die Schaffung eines Rechtsrahmens zu F\u00f6rderung fairer, sozialer und \u00f6kologischer Bedingungen f\u00fcr den Wettbewerb.\u00ab<\/p>\n<cite>Wirtschafts- und Arbeitsminister Minister Martin Dulig<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Der vorgelegte Gesetzentwurf fasst das bisherige Vergabegesetz komplett neu und beinhaltet eine Reihe von wichtigen Neuregelungen. So sollen insbesondere Dienstleistungen im Bereich des \u00f6ffentlichen Personenverkehrs auf Stra\u00dfe und Schiene k\u00fcnftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die die Mindestarbeitsbedingungen der einschl\u00e4gigen repr\u00e4sentativen Tarifvertr\u00e4ge einhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Fall, dass keine Tarifvertr\u00e4ge existieren, ist ein vergabespezifischer Mindestlohn (in H\u00f6he der Entgeltgruppe E1 Stufe 2 einschlie\u00dflich Sonderzahlung des Tarifvertrages des \u00f6ffentlichen Dienstes f\u00fcr die L\u00e4nder (TVL)) vorgesehen. \u00bbZuk\u00fcnftig sollen damit nur noch Unternehmen an \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen partizipieren k\u00f6nnen, die ihren mit der Ausf\u00fchrung des \u00f6ffentlichen Auftrags befassten Besch\u00e4ftigten diesen Mindestlohn zahlen. Wir wollen mit Steuergeldern Unternehmen beauftragen, die ihre Mitarbeitenden ausk\u00f6mmlich bezahlen und Gute Arbeit anbieten\u00ab, so Dulig.<\/p>\n\n\n\n<p>Sofern es im Rahmen einer Neuausschreibung zur Erbringung von Personenverkehrsleistungen zu einem Betreiberwechsel kommt, sollen zuk\u00fcnftig f\u00fcr die bisherigen Besch\u00e4ftigten die gleichen Rechte wie bei einem Betriebs\u00fcbergang gelten, das hei\u00dft, die Besch\u00e4ftigten erhalten eine deutlich h\u00f6here Sicherheit.<\/p>\n\n\n\n<p>Vergabestellen sollen durch die geplanten Neuregelungen im Rahmen der Gestaltung ihrer Leistungsbeschreibungen zur Ber\u00fccksichtigung von Lebenszykluskosten sowie Energieeffizienz verpflichtet werden. Sie k\u00f6nnen zudem Regelungen treffen, um zu verhindern, dass Waren beschafft werden, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Ferner k\u00f6nnen Vergabestellen bei ihren Ausschreibungen soziale Kriterien wie beispielweise Gleichstellung und Chancengleichheit im Unternehmen, die Bereitstellung von Ausbildungspl\u00e4tzen, die Besch\u00e4ftigung von Schwerbehinderten und Langzeitarbeitslosen explizit ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Verpflichtet werden sollen Vergabestellen weiterhin, die M\u00f6glichkeit einer Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln zu pr\u00fcfen. Mit Stoffpreisgleitklauseln kann im Rahmen der Auftragsdurchf\u00fchrung entstehenden Materialmehr- oder minderkosten, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht bekannt waren, begegnet werden. Diese Regelung dient somit den Interessen beider Vertragsparteien. Zudem soll k\u00fcnftig das Bestbieterprinzip Anwendung finden. Geforderte Erkl\u00e4rungen zur \u00dcberpr\u00fcfung der Eignung muss danach nur der Bieter vorlegen, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Ebenso ist im Gesetzentwurf eine Erh\u00f6hung und Dynamisierung der Schwellenwerte f\u00fcr freih\u00e4ndige Vergaben enthalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Erg\u00e4nzend zu den s\u00e4chsischen Regelungen ist die Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der Vergabe- und Vertragsordnung f\u00fcr Bauleistungen (VOB) des Bundes vorgesehen. Sachsen schlie\u00dft sich damit den \u00fcbrigen Bundesl\u00e4ndern an, die dies bereits so handhaben.<\/p>\n\n\n\n<p>Vollumf\u00e4nglich gelten soll das Gesetz f\u00fcr die staatlichen Auftraggeber sowie f\u00fcr sonstige, an die S\u00e4chsische Haushaltsordnung gebundene K\u00f6rperschaften, Anstalten und Stiftungen des \u00f6ffentlichen Rechts. F\u00fcr die Kommunen sollen hingegen umfassende Ausnahmen gelten. U.a. soll f\u00fcr diese die Regelung zum vergabespezifischen Mindestlohn ausgenommen sein. Freigestellt werden sollen den Kommunen z.B. die Einbeziehung von Stoffpreisgleitklauseln die Ber\u00fccksichtigung von Lebenszykluskosten, Energieeffizienz, innovativer Produkte, fair gehandelter Produkte, Einrichtungen f\u00fcr behinderte Menschen sowie das Bestbieterprinzip.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1280\" height=\"853\" src=\"https:\/\/www.smwa.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/240227-StM-KPK-Vergabegesetz-3524-1280x853.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-4354\" srcset=\"https:\/\/www.smwa.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/240227-StM-KPK-Vergabegesetz-3524-1280x853.jpg 1280w, https:\/\/www.smwa.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/240227-StM-KPK-Vergabegesetz-3524-430x287.jpg 430w, https:\/\/www.smwa.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/240227-StM-KPK-Vergabegesetz-3524-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.smwa.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/240227-StM-KPK-Vergabegesetz-3524-1536x1024.jpg 1536w, https:\/\/www.smwa.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/240227-StM-KPK-Vergabegesetz-3524-2048x1365.jpg 2048w\" sizes=\"auto, (max-width: 1280px) 100vw, 1280px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<p>Minister Dulig: \u00bbIch bin mir bewusst, dass der Gesetzentwurf eine Reihe komplexer Neuregelungen beinhaltet, die sowohl f\u00fcr die Vergabestellen wie auch die Unternehmen zum Teil eine Umstellung der bisherigen Praxis bedeuten. Gleichzeitig erm\u00f6glichen wir aber auch erhebliche Vereinfachungen und Erleichterungen, wie z.B. durch die Einf\u00fchrung des Bestbieterprinzips oder die Anhebung der Schwellenwerte f\u00fcr freih\u00e4ndige Vergaben. In Gesamtheit schaffen so wir ein anwenderfreundliches Gesetz, dass unserer sozialen, wirtschaftlichen und \u00f6kologischen Verantwortung gerecht wird.\u00ab<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<p>Das Wirtschaftsministerium wird nunmehr die Anh\u00f6rung des Gesetzentwurfs vorbereiten und durchf\u00fchren. Dies wird voraussichtlich im Zeitraum M\u00e4rz und April dieses Jahres erfolgen. Im Rahmen der Anh\u00f6rung wird allen durch das Gesetz betroffenen Institutionen, Verb\u00e4nden und K\u00f6rperschaften die M\u00f6glichkeit zur Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf einger\u00e4umt. Dar\u00fcber hinaus wird f\u00fcr jeden parallel die M\u00f6glichkeit bestehen, \u00fcber das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen Meinungen, Ideen, Vorschl\u00e4ge und Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf abzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00bbIm Anschluss an die Anh\u00f6rung werden wir alle abgegebenen Stellungnahmen umfassend pr\u00fcfen und ggf. in den Gesetzentwurf einarbeiten. Zudem werden wir die Entwicklungen auf Bundesebene im Rahmen des Vergabetransformationspakets beachten. Unser Ziel ist ein Gesetz, das den Interessen der \u00f6ffentlichen Hand, der Kommunen, der Wirtschaft und insbesondere auch der Besch\u00e4ftigten ausgewogen entspricht. In diesem gesamten Prozess gilt Sorgfalt vor Eile\u00ab, so Minister Dulig abschlie\u00dfend.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jedes Jahr werden im Freistaat Sachsen \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge im Wert von mehreren Milliarden Euro vergeben. Im Jahr 2021 betrug das Auftragsvolumen beispielsweise ca. 2,9 Mrd. Euro. 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