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Zweckverbände und Verkehrsverbünde


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Gemäß dem im Jahr 1995 durch den Sächsischen Landtag verabschiedeten Sächsischen ÖPNV-Gesetz ist der ÖPNV eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.

Die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV ist eine freiwillige Aufgabe der Landkreise und Kreisfreien Städte. Diese arbeiten innerhalb der festgelegten Nahverkehrsräume in fünf kommunalen Zweckverbänden flächendeckend zusammen. Diese sind wiederum Gesellschafter des entsprechenden Verkehrsverbundes.

 



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