Zweckverbände und Verkehrsverbünde
Gemäß dem im Jahr 1995 durch den Sächsischen Landtag verabschiedeten Sächsischen ÖPNV-Gesetz ist der ÖPNV eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.
Die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV ist eine freiwillige Aufgabe der Landkreise und Kreisfreien Städte. Diese arbeiten innerhalb der festgelegten Nahverkehrsräume in fünf kommunalen Zweckverbänden flächendeckend zusammen. Diese sind wiederum Gesellschafter des entsprechenden Verkehrsverbundes.
- Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL)
- Mitteldeutscher Verkehrsverbund (MDV)
- Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) / Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS)
- Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE) / Verkehrsverbund Oberelbe (VVO)
- Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) / Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (VON)
- Zweckverband ÖPNV Vogtland (ZVV) / Verkehrsverbund Vogtland (VVV)