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Elektrizität, Gas

Mit der Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts zum 13.7.2005 nehmen die Landesregulierungsbehörden und die Bundesnetzagentur die Regulierungsaufgaben in Bezug auf Strom- und Gasnetzbetreiber wahr.
Die Regulierung der Strom- und Gasversorgungsnetze soll für einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb bei der Versorgung mit Strom und Gas sorgen und gleichzeitig den langfristig angelegten, leistungsfähigen und zuverlässigen Betrieb von Energieversorgungsnetzen sichern. Das Hauptaugenmerk der Regulierung liegt dabei auf den Netznutzungsentgelten.
Die Nutzungsentgelte werden von den Netzeigentümern für die Durchleitung von Strom bzw. Gas eines anderen Energieversorgers erhoben und betragen durchschnittlich grob ein Drittel der Verbraucherendpreise. Je niedriger diese Netznutzungsentgelte sind, umso kostengünstiger können andere Anbieter von Energie ihren Strom bzw. ihr Gas an den Endverbraucher liefern. Durch die Auswahl zwischen mehreren kostengünstigen Angeboten erhöht sich der Wettbewerb.

Wir über uns

Die Landesregulierungsbehörde Sachsen, welche zum 15.11.2005 ihre Arbeit aufgenommen hat, übernimmt die Regulierungsaufsicht über alle Strom- bzw. Gasnetzbetreiber, die jeweils weniger als 100.000 Kunden beliefern und Netze nur innerhalb Sachsens betreiben. Alle übrigen Strom- und Gasnetzbetreiber unterliegen der Regulierungsaufsicht der Bundesnetzagentur in Bonn.
Eine Auflistung aller Netzbetreiber, die sich in der Zuständigkeit der Landesregulierungsbehörde Sachsen befinden, steht Ihnen rechts im Bereich „Service“ zur Verfügung.

Aufgabenüberblick

Grundlage für die Tätigkeit der Landesregulierungsbehörde Sachsen ist das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7.7.2005 (BGBl. I S. 1970 ff.) sowie die auf Grund des Energiewirtschaftsgesetzes erlassene Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV), die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) und die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) (BGBl. I S. 2197 ff.).
Hauptaufgaben der Landesregulierungsbehörde Sachsen sind:

  • Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen gemäß ARegV sowie die Überwachung der Umsetzung in Preisblätter
  • Genehmigung individueller Entgelten für den Strom- und Gasnetzzugang
  • Missbrauchsaufsicht
  • Entscheidungen zu Objektnetzen
  • Überwachung der Vorschriften zur Entflechtung (sog. Unbundling)
  • Überwachung der technischen Vorschriften zur Einspeisung und zum Netzanschluss


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