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Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Nachhaltige regionale Entwicklung mit dem EFRE

EFRE Logo

Mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wird in Ihre Zukunft investiert: Innovation, Forschung und Entwicklung werden mit Unterstützung der EFRE-Förderung 2007-2013 in Sachsen gestärkt.

Bildung, Wirtschaftsförderung, Infrastruktur, Klima- und Hochwasserschutz sind weitere Einsatzfelder beim EFRE. So wird nachhaltig zur regionalen Entwicklung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beigetragen.Rund 3,1 Milliarden Euro können dafür eingesetzt werden. Die EU-Gelder werden aus öffentlichen und privaten Mitteln ergänzt.

Folgende Bereiche können über den EFRE gefördert werden:

Operationelles Programm (OP)

Grundlage für die Förderung aus dem EFRE bildet das Operationelle Programm (OP) des Freistaates Sachsen für den EFRE 2007 bis 2013.

Die EFRE-Mittel sind im OP fünf Prioritätsachsen zugeordnet:

Schaubild Prioritätsachsen
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Bestellung Operationelles Programm (OP)

Das Operationelle Programm (OP) des EFRE kann telefonisch bestellt werden:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Verwaltungsbehörde EFRE

Andrea Decker

Sie können sich das EFRE-OP aber auch als PDF-Datei herunterladen:

Liste der geförderten Projekte

Das Verzeichnis der Begünstigten für den Förderzeitraum 2007-2013 gemäß VO (EG) Nr. 1828/2006 Art. 7 finden Sie online beim Statistischen Landesamt Sachsen oder hier als PDF-Download:

Publizitätsvorschriften für den EFRE

Informationsvorschriften für Nutzer der EU-Förderprogramme

Europa-Flagge

Die Träger EU-geförderter Projekte sind grundsätzlich dazu verpflichtet, auf die Beteiligung der Union hinzuweisen. Diesbezügliche Vorschriften sind im Kapitel II der Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006, Abschnitt 1, Information und Publizität, nachzulesen.

Der Zuwendungsempfänger hat sicherzustellen, dass über die Förderung in angemessener Art und Weise hingewiesen wird. Dies kann zum Beispiel durch das Anbringen von Aufklebern oder Schildern geschehen. Auf allen Unterlagen oder Veröffentlichungen, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, wie beispielsweise Präsentationen, Pressemitteilungen, Internetseiten, Teilnahmebestätigungen, Zertifikate, Flyer, Broschüren oder sonstige Publikationen, muss der Hinweis auf die Förderung durch die Europäische Union erfolgen.

Diese Informations- und Publizitätsmaßnahmen müssen folgende Elemente enthalten:

  • Das Emblem der Europäischen Union entsprechend der grafischen Normen und den Verweis auf die Europäische Union
  • Den Hinweis auf den betreffenden Fonds, also den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
  • Den Hinweis auf den „europäischen Mehrwert“: Europa fördert Sachsen oder Investitionen in Ihre Zukunft

Optional kann zusätzlich zum EU-Emblem und dem Verweis auf die Europäische Union das spezifische sächsische EFRE-Logo verwendet werden. Dieses deckt die Nennung des betreffenden Fonds sowie die Nennung des europäischen Mehrwertes ab:

Logo der Europäischen Union und Logo des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) nebeneinander
Europäische Union

Vorschriften bei geförderten Vorhaben mit mehr als 500.000 Euro öffentlichem Beitrag

Hinweistafel/ Erinnerungstafel der EU

Hinweisschilder

Bei einer Infrastruktur- bzw. Baumaßnahme, bei der der öffentliche Gesamtbeitrag zum Vorhaben mehr als 500.000 EUR beträgt, ist am Standort des Vorhabens ein Hinweisschild aufzustellen.

 

 

 

Das Hinweisschild soll enthalten:

  • das Emblem der Europäischen Union mit dem Verweis auf die Europäische Union
  • den Verweis auf den beteiligten Fonds („Europäischer Fonds für regionale Entwicklung“)
  • die Erklärung „Europa fördert Sachsen“ oder „Investition in Ihre Zukunft“

Diese genannten Elemente sollen mindestens 25 Prozent der Fläche des Hinweisschildes einnehmen.

Erläuterungstafeln

Spätestens sechs Monate nach Abschluss eines Vorhabens wird das Hinweisschild durch eine Erläuterungstafel ersetzt.

Erläuterungstafeln sind erforderlich, wenn der öffentliche Gesamtbeitrag zum Vorhaben mehr als 500.000 Euro beträgt und das Vorhaben im Erwerb eines materiellen Gegenstands oder der Finanzierung von Infrastruktur- oder von Baumaßnahmen besteht.

Die Erläuterungstafeln enthalten:

  • das EU-Emblem und den Verweis auf die Europäische Union
  • den Hinweis auf den betreffenden Fonds („Europäischer Fonds für regionale Entwicklung“) und
  • den Hinweis: "Europa fördert Sachsen!" oder: "Investition in Ihre Zukunft!" Ebenso muss das Vorhaben benannt werden.

Diese Hinweise müssen mindestens 25 Prozent der Tafelfläche einnehmen.

Erläuterungstafeln sind also auch für Sachinvestitionen beispielsweise in Forschungseinrichtungen oder Unternehmen anzubringen!



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